Direkt zum Inhalt

Dienstaufnahme

Inhalte:

Dokumente

70

Nachrichten

79

Seiten

3

Seiten

Befristete Verträge (Supplenzen)

Die Auswahl der BewerberInnen für Supplenzen an verschiedenen Schulen bzw. Schulstufen erfolgt auf Grund der Landesranglisten und der Schulranglisten. Die Auswahl der Berechtigten für den Abschluss eines Arbeitsvertrages im August erfolgt durch Einberufung seitens des Schulamtes. Die Lehrpersonen, die in den Ranglisten eingetragen sind, müssen am vorgesehenen Tag und zur angegebenen Stunde erscheinen. Die verfügbaren Stellen werden wenigstens 24 Stunden vor Einberufung, getrennt nach Art der verfügbaren Supplenzstelle (Jahresstelle, zeitweilige Supplenz…), veröffentlicht.

Arten von Supplenzen 

Jahressupplenz: Stellen zur Besetzung einer freien Stelle bis zum 31. August des jeweiligen Schuljahres;
Zeitweilige Supplenz : Stellen bis zum Ende der didaktischen Tätigkeit. Es sind nicht freie Stellen, aber Stellen, die bis zum 30. Juni verfügbar sind. Die Arbeitsverträge werden in der Regel automatisch bis zum 31. August stillschweigend verlängert.
Zeitweilige Supplenz: Die Dauer dieser Arbeitsverträge hängt von den Diensterfordernissen der Schulen ab, d. h. von der Dauer der Abwesenheit der/des Stelleninhaberin/s.

Häufung der Verträge Die/Der BewerberIn, welche/r einen Teilauftrag erhalten hat, behält auf Grund seiner/ihrer Position in den verschiedenen Ranglisten das Recht, seine Stundenanzahl zu ergänzen. In der Grundschule kann der Auftrag einer Schuldirektion nur in Nachbardirektionen ergänzt werden. In den Mittel- und Oberschulen kann die Ergänzung auch durch Teilung eines Lehrstuhles erfolgen, sofern es mit den organisatorischen und didaktischen Erfordernissen der Schule vereinbar ist, wobei die Unterrichtsfächer, welche den Lehrstuhl bilden, nicht getrennt werden. Die Ergänzung kann mit Stunden der gleichen Wettbewerbsklasse oder auch verschiedener Wettbewerbsklassen erfolgen, wobei jedoch nicht mehr als drei Schulen betroffen sein können und die Schulen untereinander leicht erreichbar sein müssen.
 

Die Stellenwahl erfolgt seit dem Sommer 2019 nur noch Online. .

Kann ich eine Stelle von der Schule bekommen? Die Schulführung vergibt Supplenzen für die Vertretung von zeitweilig abwesendem Personal. Zu diesem Zwecke werden die in Frage kommenden BewerberInnen (nach Reihung in der Schulrangliste) mittels geeigneter Mitteilung kontaktiert. Ist eine Schulrangliste aufgebraucht, werden die Supplenzen mittels der Ranglisten anderer angrenzender Schulen vergeben. Muss die Schule Personen berufen, die nicht die erforderlichen Zulassungstitel besitzen, so können die DirektorInnen die Stellen an jene vergeben, die ein Gesuch eingereicht haben und dank ihrer Studientitel und Dienstzeugnisse oder besuchter Lehrgänge, sich am besten für den Unterricht eignen. Die Schulführungskräfte geben die Vergabekriterien vorher bekannt. Die Interessierten, die in keiner Rangliste eingeschrieben sind, können sich registrieren und ihre Bewerbung auf der Bewerbungsplattform der deutschsprachigen (https://www.blikk.it/supplenz/de) oder der italienischsprachigen (https://madlene.it/it) Schule in Südtirol abgeben.

Vorzeitiger Dienstaustritt und/oder nicht erfolgter Dienstantritt Die Lehrperson, die den Dienst nicht antritt bzw. vorzeitig verlässt, kann im laufenden Schuljahr keinerlei Supplenzen mehr erhalten. Ausnahme: Die frühzeitige Auflösung der Verträge die nicht bis Ende des Schuljahrs gehen, ist innerhalb 31. Dezember möglich um eine Supplenz bis Ende der didaktischen Tätigkeit anzunehmen.

Sommergehalt Dem Personal mit zeitlich befristetem Auftrag steht die Besoldung auch für die Zeit nach dem Ende des Unterrichtes und während der Sommerferien zu, wenn es im Laufe des Schuljahres wenigstens 7 Monate Dienst geleistet hat und am Ende des Unterrichts auf jeden Fall im Dienst steht.

Verlängerung eines befristeten Vertrages - Didaktische Kontinuität - Aus Gründen der didaktischen Kontinuität wird ein Vertrag ab dem darauf folgenden Tag verlängert, wenn auf eine Abwesenheit der/des Stelleninhabers/In eine weitere ohne Unterbrechung folgt. Wenn auf zwei aufeinander folgende Abwesenheiten der/des Stelleninhabers/In Feiertage, und/oder schul- oder unterrichtsfreie Tage fallen und die/der Stelleninhaber/In den Dienst nicht wieder aufnimmt, so wird ebenfalls der Vertrag verlängert.

 

Die Aufnahme in den öffentlichen Dienst ist laut Art. 97 der Verfassung über einen ordentlichen Wettbewerb möglich.

Laut Landesgesetz Nr. 24 vom 1996 werden 50% der zur Verfügung stehenden Stellen durch Wettbewerbe nach Titeln und Prüfungen und zu 50 %  über die Ranglisten vergeben.

Die Ergebnisse eines Wettbewerbes sind in der definitiven Bewertungsrangliste veröffentlicht. Die Bewertungsrangliste wird für die Aufnahme mit unbefristetem Vertrag verwendet bis sie aufgebraucht ist. 

Laut Renzis Plan werden in Zukunft die Stellen nur mehr auf der Basis von Wettbewerben vergeben werden.

Um in den Dienst mit unbefristetem Vertrag aufgenommen zu werden, benötigten die Lehrpersonen einen gültigen Studientitel, sowie die Lehrbefähigung. (siehe Voraussetzungen)

Unbefristete Verträge:

Jedes Schulamt lädt die Personen, die auf Grund ihrer Position in den Ranglisten und der Anzahl der Stellen, die für die unbefristete Aufnahme zur Verfügung stehen schriftlich zur Stellenwahl ein (E-Mail). Die unbefristete Aufnahme auf Stellen des rechtlichen Stellenplans oder des Landeszusatzstellenplans erfolgt mittels Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die rechtliche Wirkung beginnt am ersten Tag des entsprechenden Schuljahres, die wirtschaftliche Wirksamkeit am Tag des Dienstantritts. Das Dekret des Schulamtsleiters über die Anzahl der Stellen, die für die Aufnahme in die Stammrolle zur Verfügung stehen, und das Stellenverzeichnis werden an der Anschlagtafel und auf der Homepage des Schulamtes veröffentlicht. 
Bei der Stellenwahl wählen die Lehrpersonen einen provisorischen Dienstsitz und müssen dann um Versetzung ansuchen, um einen definitiven Dienstsitz zugewiesen zu bekommen. Die Abwesenheit bei der Stellenwahl oder der Verzicht auf eine angebotene Stelle bewirkt die endgültige Streichung aus der entsprechenden Rangliste. Wenn man verhindert ist, kann man einer Vertrauensperson die Aufgabe der Stellenwahl übergeben. Dazu benötigt die Person eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. 

 

 

Befristete Verträge (Supplenzen): Die Auswahl der BewerberInnen für Supplenzen an verschiedenen Schulen bzw. Schulstufen erfolgt auf Grund der Landesranglisten und der Schulranglisten. Die Auswahl der Berechtigten für den Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgt durch Einberufung. Die Lehrpersonen, die in den Ranglisten eingetragen sind, müssen am vorgesehenen Tag und zur angegebenen Stunde erscheinen. Die verfügbaren Stellen werden wenigstens 24 Stunden vor Einberufung, getrennt nach Art der verfügbaren Supplenzstelle (Jahresstelle, zeitweilige Supplenz…), veröffentlicht. Jahressupplenz: Stellen zur Besetzung einer freien Stelle bis zum 31. August des jeweiligen Schuljahres Zeitweilige Supplenz bis Ende der didaktischen Tätigkeit: Stellen zur Besetzung einer nicht freien aber verfügbaren Stelle mit Arbeitsverhältnis bis zum 30. Juni (werden in der Regel automatisch bis 31. August stillschweigend verlängert) Zeitweilige Supplenz: Die Dauer dieser Arbeitsverträge hängt von den Diensterfordernissen der Schulen ab. Häufung der Verträge Die/Der BewerberIn, welche/r einen Teilauftrag erhalten hat, behält auf Grund seiner Position in den verschiedenen Ranglisten das Recht, seine Stundenanzahl zu ergänzen.

In der Grundschule kann der Auftrag einer Schuldirektion nur in Nachbardirektionen ergänzt werden. In den Mittel- und Oberschulen kann die Ergänzung auch durch Teilung eines Lehrstuhles erfolgen, sofern es mit den organisatorischen und didaktischen Erfordernissen der Schule vereinbar ist, wobei die Unterrichtsfächer, welche den Lehrstuhl bilden, nicht getrennt werden. Die Ergänzung kann mit Stunden der gleichen Wettbewerbsklasse oder auch verschiedener Wettbewerbsklassen erfolgen, wobei jedoch nicht mehr als drei Schulen betroffen sein können und die Schulen untereinander leicht erreichbar sein müssen. ...und wenn ich nicht persönlich zur Stellenwahl erscheinen kann...? Die Lehrpersonen können sich von Vertrauenspersonen mittels Vollmacht vertreten lassen. Die Bevollmächtigung verpflichtet die Lehrperson, die Wahl des oder der Bevollmächtigten anzunehmen.

Kann ich eine Stelle von der Schule bekommen? Die Schulführung vergibt Supplenzen für die Vertretung von zeitweilig abwesendem Personal. Zu diesem Zwecke werden die in Frage kommenden BewerberInnen (nach Reihung in der Schulrangliste) mittels geeigneter Mitteilung kontaktiert. Ist eine Schulrangliste aufgebraucht, werden die Supplenzen mittels der Ranglisten anderer angrenzender Schulen vergeben. Muss die Schule Personen berufen, die nicht die erforderlichen Zulassungstitel besitzen, so können die DirektorInnen die Stellen an jene vergeben, die ein Gesuch eingereicht haben und dank ihrer Studientitel und Dienstzeugnisse oder besuchter Lehrgänge, sich am besten für den Unterricht eignen. Die Schulführungskräfte geben die Vergabekriterien vorher bekannt. Vorzeitiger Dienstaustritt und/oder nicht erfolgter Dienstantritt Die Lehrperson, die den Dienst nicht antritt bzw. vorzeitig verlässt, kann im laufenden Schuljahr keinerlei Supplenzen mehr erhalten. Ausnahme: Die frühzeitige Auflösung der Verträge die nicht bis Ende des Schuljahrs gehen, ist innerhalb 31. Dezember möglich um eine Supplenz bis Ende der didaktischen Tätigkeit anzunehmen. Sommergehalt Dem Personal mit zeitlich befristetem Auftrag steht die Besoldung auch für die Zeit nach dem Ende des Unterrichtes und während der Sommerferien zu, wenn es im Laufe des Schuljahres wenigstens 7 Monate Dienst geleistet hat und am Ende des Unterrichts auf jeden Fall im Dienst steht. Verlängerung eines befristeten Vertrages - Didaktische Kontinuität Aus Gründen der didaktischen Kontinuität wird ein Vertrag ab dem darauf folgenden Tag verlängert, wenn auf eine Abwesenheit der/des Stelleninhabers/In eine weitere ohne Unterbrechung folgt. Wenn auf zwei aufeinander folgende Abwesenheiten der/des Stelleninhabers/In Feiertage, und/oder schul- oder unterrichtsfreie Tage fallen und die/der Stelleninhaber/In den Dienst nicht wieder aufnimmt, so wird ebenfalls der Vertrag verlängert.

Nachrichten

Mit dem Rundschreiben 37/2020 teilt die Deutsche Bildungsdirektion mit, dass die Stellenwahl für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen auch heuer online stattfinden wird. Erstmals auch für die Sonderverzeichnisse der Ranglisten, für die Wettbewerbsklasse AB23 sowie für die Instrumental-und… mehr
Mit dem Rundschreiben 33/2020 wird bekannt gegeben, dass die Stellenwahl zur Vergabe von unbefristeten Aufträgen auch heuer online stattfindet. Für den Zugang zum Online-Dienst  benötigt man entweder ein SPID-Account oder eine aktivierte Bürgerkarte. Die Stellenwahl beginnt am 29.… mehr
Die Anmeldungen für das außerordentliche Verfahren zum Erreichen der Lehrbefähigung, laut dem Schuldekret DL 126/2019, umgewandelt in Gesetz Nr. 159/2019, sind in den Regionen außerhalb der Provinz Bozen möglich.
Das außerordentliche Verfahren sieht einen auf Computer gestützten… mehr
Das italienische Schulamt hat die Termine für die Vergabe der unbefristeten und befristeten Stellen bekannt gegeben. Die Stellen werden ab 19. August 2019 aufgrund der am 5. August veröffentlichten definitiven Ranglisten vergeben. Weiters sind die freien Stellen für die Aufnahme in die Stammrolle… mehr
Ab heuer wird die Stellenwahl wesentlich vorverlegt und online durchgeführt. Informationen und Hinweise werden auf folgender Seite veröffentlicht: www.provinz.bz.it/… mehr
Die Auswahlverfahren zur Ernennung eines Schulinspektors für Inklusion, einen für den Unterricht der katholischen Religion und einen für Deutsch als Zweitsprache sind veröffentlicht worden. Zur Auswahl werden Schulführungskräfte und Lehrpersonen mit unbefristeten Vertrag der Grund-Mittel- und… mehr
Die Stellenwahlen für die unbefristete und befristete Aufnahme finden in diesem Jahr früher statt und werden in allen Schulstufen online durchgeführt. Die Stellenwahl für die unbefristete Aufnahme findet in der letzten Juniwoche statt, die für die befristete Aufnahme erfolgt hingegen in zwei… mehr
Ab 1. September 2019 wird dem Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag der italienischen Grundschule der Provinz Bozen, welches im laufenden Jahr Englisch in der Grundschule unterrichtet oder auf dieser Stellenart verwendet wird, von Amts wegen eine Stelle für den Unterricht von Englisch an… mehr
Mit Dekret der Hauptschulamtsleiterin des 10.08.2018 wurde  die Anzahl der Stellen des Lehrpersonals der italienischen Schule mit unbefristetem Vertrag veröffentlicht. Siehe Anhang… mehr
Der Terminplan für die dezentrale Stellenwahl der Lehrpersonen der Grundschule, welche am 17. August 2018 stattfindet, wurde am 10.08.2018 veröffentlicht. Siehe… mehr
Zur Verteilung der verfügbaren Stellen zwischen den Ranglisten für den Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen für den Unterricht an Grund-, Mittel- und Oberschulen – Schuljahr 2018/2019 ist gestern das entsprechende Dekret des Direktors der Abteilung Bildungsverwaltung veröffentlicht worden… mehr
Ab dem heurigen Schuljahr sind vereinfachte Vorgangsweisen für die Einstellung von Supplenten  vorgesehen. Nach der Stellenvergabe für alle in die Landesranglisten eingetragenen Lehrpersonen wird das italienische Schulamt mit der Vergabe weiterer befristeter Arbeitsverträge fortfahren, indem… mehr
Die deutsche Bildungsdirektion hat mit Rundschreiben Nr. 23 und 24 wichtige Informationen zu den befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen, dem Stellenverzeichnis und der Stellenwahl veröffentlicht. Das vorläufige Stellenverzeichnis wird am 1. August veröffentlicht. Auf dieser Grundlage werden… mehr
Am 7. Februar 2018 wurden im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol die  Dekrete der drei Schulamtsleiter/in mit der Ausschreibung der Wettbewerbesverfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften  an den Grund- Mittel- und Oberschulen des Landes veröffentlich. Für die… mehr
Die Landesregierung hat den Beschlussvorschlag des Wettbewerbsverfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften an den Schulen staatlicher Art in der autonomen Provinz Bozen vorgelegt. Das Reglement wird von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Unterrichtsministerium festgelegt. Die… mehr

Dokumente