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Mobilität

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Die Versetzungen und Übertritte zwischen Schulen derselben Unterrichtssprache der Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag der deutschen und ladinischen Schulen und die Versetzungen und Übertritte von den Schulen der italienischen Schulen in die deutschen Schulen und die Schulen der ladinischen Ortschaften werden in dezentralen Verträgen geregelt. Ebenso werden die Versetzungen und Übertritte in die Schulen mit italienischer Unterrichtssprache mit dezentralen Verträgen geregelt.  Für die Versetzungen an Schulen anderer Provinzen gelten die gesamtstaatlichen Normen bzw. Verträge (siehe dazu CCN mobilità personale docente) .

  1. Versetzung: Wechsel der Planstelle innerhalb desselben Stellenplanes bzw. innerhalb derselben Wettbewerbsklasse der Sekundarschulen sowie Zuweisung einer definitiven Planstelle.
  2. Übertritt in einen anderen Stellenplan oder in eine andere Wettbewerbsklasse.

Die Versetzungen werden auf Antrag der Lehrpersonen und von Amts wegen durchgeführt, wenn eine Lehrperson ihre Planstelle verliert oder noch keine erhalten hat. Die Schulen erstellen schulinterne Ranglisten auf der Basis von festgelegten Kriterien (Dienstalter, familiären Erfordernisse, Bewertung allgemeiner Titel, Vorränge etc.) und ermitteln so eventuelle Stellenverlierer.

Integrationsstellen sowie Stellen für Montessoriunterricht können im Rahmen von Versetzungen vergeben werden. (siehe Seite Integration/Montessori)

Die Versetzungen und Übertritte werden nach festgelegten Phasen durchgeführt:

  1. Versetzungen zwischen Schulen derselben Gemeinde und vorrangige Zuweisung der Planstelle
  2. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Gemeinden
  3. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Unterrichtssprache und zwischen Schulen verschiedener Provinzen sowie sämtliche Übertritte
  4. Versetzungen der Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans.

Die Termine für die Ansuchen werden von den einzelnen Schulämtern festgelegt. Die Gesuche um Versetzungen in andere Provinzen müssen über das Portal des Ministeriums ‚istanze online’ eingereicht werden.

 

Diese Maßnahmen gelten für Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die vertraglich geregelt werden.
Für die Lehrpersonen der deutschen Schulen wurde mit dem Vertrag vom März 2018 eine weitere Form von Maßnahme eingeführt, die befristete Versetzung. Diese Versetzung wird, mit einigen Ausnahmen, laut den Kriterien der Versetzungen durchgeführt und hat eine Dauer von 2 Jahren.  Für diese befristeten Versetzungen stehen vakante Stellen, sowie Stellen, die aufgrund von Teilzeitverträgen, Freistellungen oder Abordnungen frei sind, zur Verfügung. Verwendungen können im Einverständnis mit der Lehrperson und under bestimmen Voraussetzungen ebenso für 2 Jahre gewährt werden. Es gibt keine befristete Versetzung für Lehrpersonen der italienischen und ladinischen Schulen in die deutsche Schule.  
Hier die verschiedenen Mobilitätsmaßnahmen: 
a) Befristete Versetzung
b) Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Verwendung von Lehrpersonen mit Vorrang als der Stellenverlierer
c)Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren: Integrations-, Montessoriunterricht und Englischunterricht in der Grundschule
d) Provisoriche Zuweisung für die Annäherung an die Familie, aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen
e) Zuweisung von Lehrpersonen, die noch keinen definitiven Dienstsitz haben
f) Zuweisung von Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans
g) Zuweisung zwecks Bestätigung des Dienstsitzes (didaktische Kontinuität) und Zuweisung von Lehrpersonen, deren Planstelle mehr als 30 km vom Wohnort entfernt ist. 
Alle Details dazu finden sie im Vertrag. 

Für die Maßnahmen für ein Jahr mit Schulen anderer Provinzen wird die geltende staatliche Regelung angewandt. 

 

 

 

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Die Gesuche um Versetzung und/oder Übertritt in den italienischen Schulen müssen innerhalb den 5. April 2019 um 12.00 Uhr abgegeben werden. Lehrpersonen die mit 01.09.2018 in die Stammrolle aufgenommen wurden und Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans müssen um Versetzung ansuchen, um ihren… mehr
Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen können bis zum Freitag, 22. März 2019 um zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen. Achtung: auch all jene Lehrpersonen, die mit Wirkung zum 01.09.2018 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten haben, müssen… mehr
Lehrpersonen aller Schulstufen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können ab sofort um Versetzung/und oder Übertritt ansuchen. Die Verfallsfrist ist der 22. Februar 2019 12.15 Uhr. Die Gesuche können bis zum 15. März 2019 wieder zurückgezogen werden. Lehrpersonen die mit 01.09.2018 in die Stammrolle… mehr
Es wurden für die Grundschulen, die Mittel und Oberschule mit italienischer Unterrichtssprache die Verwendungen und provisorischen Zuweisungen des Lehrpersonals mit unbefristetem Arbeitsvertrag für das Schuljahr 2018/2019 veröffentlicht.… mehr
Das italienischen Schulamtes hat die provisorischen Listen der Lehrpersonen, die um Verwendung oder provisorische Zuweisung angesucht haben, veröffentlicht. Ein eventuelle Einspruch muss innerhalb 17 ore des 6. August 2018 direkt an die E-Mail Adresse  … mehr
Die Gesuche um Versetzung/ Übertritt  der italienischen Schulen aller Schulstufen  der autonomen Provinz Bozen  und Versetzung in die italienischen Schulen können zwischen dem 3. und 26. April eingereicht werden. Die Gesuche müssen mittels "Istanze online " auf der Homepage des… mehr
Der Landesvertrag zu den Versetzungen und Übertritten des Lehrpersonals mit unbefristetem Arbeitsvertrag der ladinischen Ortschaften fürs Schuljahr 2018/19 wurde am 19.12.… mehr

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