Gehaltszettel Oktober 2026 - Erklärung
Der Gehaltszettel vom Oktober 2026 besteht aus mehreren Teilen:
1. Verrechnungen, bei denen es lediglich um Umbuchungen (2024-25) geht,
2. Verbesserung der Zulage für fehlenden Vertrag 2025
3. Gehaltserhöhungen für den Monat Oktober 2026,
4. Rückwirkende Gehaltserhöhungen von Jänner bis September 2026,
5. Verringerung der Zulage für Laureats- oder Masterabschluss:
Außerdem wird aus der Landesberufszulage (B035) das staatliche Berufsgehalt Lehrpersonal (B004).
Da alle diese Teile auf einem Gehaltszettel zusammengefasst sind, ergibt sich ein komplexer, schwer nachvollziehbarer Gehaltszettel. Im Folgenden versuchen wir die einzelnen Teile zu erklären:
1. Verrechungen:
Die staatlichen Gehaltserhöhungen für die Jahre 2024 und 2025 haben wir vom Land bereits erhalten, sie wurden lediglich verrechnet. Unter Verrechnungen versteht man Bezüge und Abzüge, die insgesamt 0 € ergeben.
Die Bezüge ergeben sich aus der staatlichen Erhöhung des Grundlohnes und somit auch des 13ten Mgh. (B001 2024 und 2025 und B301 2024 und 2025), die von der Provinz bereits vorher bezahlt wurden und jetzt nur richtig deklariert werden. Der insgesamt gleiche Betrag wurde daher von der Landeszulage (A011 2024 und 2025), der Zulage für fehlenden Vertrag (A044 2024 und 2025) und 13tes Zulage fehl. Vertr. (A344 2024 und 2025) abgezogen.
B001 (2024) + B001 (2025) + B301 (2024) + B301 (2025) =
A011 (2024) + A011 (2025) + A044 (2024) + A044 (2025) + A344 (2024) + A344 (2025)
Wenn man die 4 Bezüge minus die 6 Abzüge rechnet, erhält man Null, d.h. die Bezüge sind gleich groß wie die Abzüge.
2. Verbesserung der Zulage für fehlenden Vertrag 2025
Aus dem Jahre 2025 ergibt sich trotzdem ein Plus, weil B044 (Zulage für fehl. Vertr.) und B344 (13tes Mgh. Zul. fehlenden Vertr.) effektive Erhöhungen sind.
3. Gehaltserhöhungen für den Monat Oktober 2026:
Die Gehaltserhöhungen für den Monat Oktober bestehen aus drei Teilen:
· Erhöhungen der Landeszulage
· Erhöhung des Grundgehalts
· Erhöhung durch die Umwandlung der Landesberufszulage in das staatliche Berufsgehalt Lehrpersonal.
Diese sind im Grundlohn (B001 ohne Jahresangabe), der Landeszulage (B011) und der Differenz zwischen Berufsgehalt Lehrpersonal (B004) und der Landesberufszulage (B035) enthalten.
4. Rückwirkende Gehaltserhöhungen von Jänner bis September 2026:
Auch die rückwirkenden Gehaltserhöhungen von Jänner 2026 bis September 2026 bestehen aus den drei gleichen Teilen:
· Erhöhungen der Landeszulage
· Erhöhung des Grundgehalts
· Erhöhung durch die Umwandlung der Landesberufszulage in das staatliche Berufsgehalt Lehrpersonal.
Auch diese sind im Grundlohn (B001 ohne Jahresangabe), der Landeszulage (B011) und der Differenz zwischen Berufsgehalt Lehrpersonal (B004) und der Landesberufszulage (B035) enthalten.
Wichtig ist, dass in diesen drei Lohnelementen auch die ursprünglichen bis September ausbezahlten Summen enthalten sind und es schwierig ist, ursprüngliches Gehalt (siehe Mai 2026), Erhöhung für den Monat Oktober und rückwirkende Gehaltserhöhungen von Jänner bis September 2026 auseinanderzuhalten, da diese Beträge nicht separat deklariert werden.
Die Erhöhungen sind je nach Schulstufe und Gehaltsstufen verschieden hoch.
Lehrpersonen, die außerdem in eine höhere Gehaltsstufe vorgerückt sind, erhalten zusätzliche Erhöhungen.
Bei Krankheitstagen werden pro Tag in den ersten 10 Krankheitstagen die vormalige Landesberufszulage, das jetzige Berufsgehalt Lehrpersonal und die Zweisprachigkeitszulage, sowie weitere Zulagen nicht ausbezahlt und somit verringern sich diese Lohnelemente durch Krankheit.
Mit dem November- und dem Dezembergehalt werden die im Jahr 2026 noch fehlenden Beträge der Erhöhungen ausgezahlt. Dann sollte jede/r die Gesamterhöhung, die den Tabellen entnommen werden kann, erhalten haben.

Die Dienstaltersklassen des Landes 9-14 Jahre und 15-20 Jahre erhalten je nach staatlicher Einstufung folgende zusätzliche Erhöhung der Jahresbruttobeträge:
· 623 € für die staatliche Einstufung 15-20 Dienstjahre,
· 926 € für die staatliche Einstufung 21-27 Dienstjahre,
· 1.314 € für die staatliche Einstufung 28-34 Dienstjahre,
· 1.502 € für die staatliche Einstufung ab 35 Dienstjahren.
5. Verringerung der Zulage für Laureats- oder Masterabschluss:
Lehrpersonen der Grundschule und Lehrpersonen der technischen und praktischen Fächer mit Laureats- oder Masterabschluss, für die eine Lehrbefähigung mit Diplom vorgesehen ist, erhalten eine geringere Zulage für ihr Studium, weil die Differenz zwischen der Zulage der Mittelschullehrpersonen und jener der Grundschullehrpersonen (welche im Verhältnis stärker gestiegen ist) niedriger ist. Dies sollte in Kürze in vielen Fällen wieder richtiggestellt werden, wenn die bereits vorgesehene automatische Einstufung für Lehrpersonen mit gültigem Studientitel angewendet wird. Diese Lehrpersonen erhalten ab dem 1. Unterrichtsjahr die Einstufung des Landes 3. – 8. Jahre.
Eine weitere Richtigstellung erfolgt mit dem nächsten Kollektivvertrag, bei dem die Gehälter der Lehrpersonen der Grundschule mit dem vom Vertrag vorgesehenen Studientitel des Laureats- oder Masterstudiums an jene der Mittelschullehrpersonen angeglichen werden.