Mobilität an Schulen italienischer Sprache
Die Gesuche für Mobilität an Schulen italienischer Sprache können vom 28. März bis zum 21. April 2020 über die digitale Plattform Istanze on-line gestellt werden.
Die Gesuche für Mobilität an Schulen italienischer Sprache können vom 28. März bis zum 21. April 2020 über die digitale Plattform Istanze on-line gestellt werden.
Die Gesuche um Zulassung zum lehrbefähigenden Ausbildungslehrgang für die Sekundarstufe sind bis Freitag, 24. April 2020 bei der Deutschen Bildungsdirektion einzureichen. Die erste Ausbildungslehrgänge erstrecken sich von Oktober 2020 bis Mai/Juni 2022 und werden für folgende Wettbewerbsklassen angeboten: Literarische Fächer (A085, A080, A081, A082), Sprachen (AB24, AB25, AA24, AC24, AE24), Philosophie (A018, A019) und Geographie (A021).
Der Termin für die Ansuchen um zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen (befristete Versetzungen, Verwendungen und provisorische Zuweisung) ist der 16. April 2020. Für das Rundschreiben, den Vertrag und die Gesuchsvorlagen siehe hier.
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen werden ab 23.3.2020 für einen Zeitraum von 10 Tagen ausgesetzt. Die Frist für die Einreichung von Anträgen wird daher auf den 6.4.2020, 12:00 Uhr, festgelegt. Für die Mitteilung und die Ansuchen siehe hier.
Die Teilnahmegesuche für die Zulassung zum Ausbildungsjahr für die Sprachförderlehrkräfte der Wettbewerbsklasse A023/bis sind bis Freitag, den 13. März 2020 bei der Deutschen Bildungsdirektion einzureichen. Für die Ansuchen und das Rundschreiben siehe hier.
Es wird mitgeteilt, dass die Gesuche um Versetzungen und Übertritte in ladinischen Schulen bis zum 24. Februar 2020 bei der Landesdirektion eingereicht werden müssen. Den Gesuchen muss ein Dienstzeugnis beigefügt werden. Für die Gesuchsvorlagen und den Landesvertrag siehe hier.
Die Ansuchen um die Erhöhung der Beitragszahlung sind bis zum 28.02.2020 in PDF-Format an die E-Mail Adresse des Gehaltsamts gehalt.lehrpersonal@provinz.bz.it zu schicken. Für das Ansuchen siehe hier.