Teilzeitarbeit Urlaub und Tabellen der Prozentsätze
Der ordentliche Urlaub wird im Verhältnis zur Teilzeit berechnet. Hat die Lehrperson ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit Stundenverteilung auf vier Tage in der Woche, so sind die Urlaubstage verhältnismäßig festzulegen (22:6=x:4), d.h. die 22 Urlaubstage (bei einem Vollzeitdienstverhältnis) ergeben 14,66 Urlaubstage. ( 5-Tage Woche = 2,5 Tage Urlaub im Monat= 30 Tage im Jahr bei Vollzeit)
Die Teilzeitbeschäftigung an einer Schule kann bis zu 25 Prozent des Plansolls ausmachen.