Eintragung in die Rangordnung der Musikschulen des Landes
Laut Mitteilung des Schulamtes wird in Zunkunft die Besetzung der Stellen für den Instrumentalunterricht an Mittel- und Oberschulen in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes erfolgen. Deshalb wird den Lehrpersonen empfohlen, sich bereits für das Schuljahr 2017/18 auch in die Rangordnungen für die Vergabe der Aufträge in den Musikschulen des Landes einzutragen. Der Termin für die Eintragung zur Vergabe von befristeten Unterrichtsaufträgen ist der 28.