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30.08.2021

Das Italienische Schulamt teilt mit, dass die Frist für Gesuche nach bezahltem Bildungsurlaub der 13. September 2021 ist.

Das Gesuch ist ausschließlich digital an das Postfach bildungsverwaltung@provinz.bz.it oder an die PEC-Adresse bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it und in Cc an die Schulführungskraft zu senden.

Anrecht auf Bildungsurlaub haben:
- Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag,
- Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag, der spätestens mit dem 7. Tag nach Unterrichtsbeginn (13. September 2021) startet und mindestens bis zum 30. April des Schuljahres dauert.
- Lehrpersonen in Vollzeit,
- Lehrpersonen in Teilzeit bzw. mit reduziertem Unterrichtstundenplan und einem Vertrag, der eine Besoldung von mindestens 9/18teln bzw. 11/22teln umfasst; im Falle von mehreren befristeten Arbeitsverträgen wird die Stundenanzahl addiert.
Für genauere Informationen, das Rundschreiben, den dezentralen LKV und das Gesuch siehe hier.