Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit dem Rundschreiben Nr. 22/2026 mit, dass der Termin für Ansuchen um eine ganzjährige Abwesenheit im Schuljahr 2026/2027 (vom 1. September bis zum 30. April) der 13. Mai 2026 ist.
Der 13. Mai ist als Termin verbindlich für die Ansuchen um ein Ruhejahr bei der besonderen Teilzeit (sog. Sabbatjahr) und bei der mehrjährigen Gliederung der Arbeitszeit (in Abänderung des ursprünglichen Termins vom 20.05.2026) sowie bei der Freistellung für die Lehrperson mit schwerer Beeinträchtigung gemäß Gesetz vom 05.02.1992, Nr. 104 (nur für die Option der Beanspruchung in Stunden), sofern die notwendige Dokumentation bereits vorliegt.
Weiteres sollte der Termin eingehalten werden bei Wartestand wegen politischen Mandats, sofern bereits feststeht, dass die Lehrperson ein Mandat erhalten hat und bei Freistellung vom Dienst für die Ausübung des örtlichen politischen Mandats (Reduzierung des Auftrages aufgrund der Beanspruchung der zustehenden Stunden), sofern bereits feststeht, dass die Lehrperson ein Mandat erhalten hat
In allen anderen Fällen von ganzjähriger Abwesenheit können die Ansuchen jederzeit gestellt werden, unter Einhaltung der im Kollektivvertrag vorgesehenen Vorankündigungsfristen.
Die Ansuchen sind an die Schuldirektion des jeweiligen Dienstsitzes zu richten.
Für das Rundschreiben mit Link zu den entsprechenden Formularen siehe hier.