Für die Zuweisung der Landeszulage wird berücksichtigt:
- Gehaltsposition ab 1. April 1998 für die Einstufung in folgende Dienstaltersabschnitte: 15 – 20 Jahre, 21 – 27 Jahre, 28 – 34 Jahre, ab 35 Jahre.
- Dienstalter für die Ermittlung der Dienstaltersabschnitte 0 – 2 Jahre, 3 – 8 Jahre und 9 – 14 Jahre
Die Landeszulage entsprechend den Abschnitten von 3 – 8 Jahren und von 9 – 14 Jahren wird auf Antrag dem Lehrpersonal zugewiesen. Positive Bewertung des/der zuständigen Direktors/in. Diese erfolgt schriftlich und aufgrund eines Gesprächs mit der betroffenen Lehrperson.