Das Lehrerkollegium setzt sich aus den Lehrpersonen mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen zusammen, die an der Schule Dienst leisten.
Den Vorsitz führt die Schulführungskraft.
An den Sitzungen können ohne Stimmrecht auch die Behindertenbetreuer/innen sowie Erzieher/innen teilnehmen. Zu den Sitzungen des Lehrerkollegiums können (ohne Stimmrecht) ebenso die Vorsitzenden des Schulrates, des Elternrates und des Schülerrates eingeladen werden.
Das Lehrerkollegium
fasst unter Beachtung der Lehrfreiheit Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit,
- beschließt auf Vorschlag der Schulführungskraft den eigenen Jahrestätigkeitsplan,
- bewertet periodisch den gesamten Ablauf der Unterrichtstätigkeit und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Schulbetriebes vor,
- trifft die Auswahl der Schulbücher und der Lehrmittel,
- plant und beschließt Fortbildungsinitiativen,
- prüft die Fälle geringen Lernerfolges oder auffälligen Verhaltens von Schülern mit dem Ziel, die Hilfen für eine bestmögliche schulische Förderung zu ermitteln,
- arbeitet nach den vom Schulrat erlassenen allgemeinen Richtlinien und nach Anhören der Vorschläge der Elternräte oder Elternversammlungen (in den Oberschulen auch jener der Schüler und Schülerinnen) den Entwurf für das Schulprogramm aus und legt ihn dem Schulrat vor,
- legt im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen die Modalitäten und Kriterien der Schülerbewertung fest,
- bestimmt die Richtlinien für die Anerkennung von Schulguthaben und für das Aufholen von Rückständen der einzelnen Schüler und Schülerinnen,
- erstellt Kriterien für die Anerkennung von Bildungsguthaben