Die Artikel 12, 12-bis, 12-ter des Landesgesetztes Nr. 24 (12.12.1996) sehen die Errichtung von Landesranglisten vor. Im Laufe der Jahre haben sich die Möglichkeiten der Eintragung in diese Ranglisten verändert.
So wurden im Jahr 2007 die permanenten Ranglisten in Ranglisten mit Auslaufcharakter umgewandelt und eine Eintragung war nicht mehr möglich, aber Lehrpersonen, die in Ausbildung war (Lehramtsstudenten) konnten sich mit Vorbehalt eintragen. Die TFA/UBK Absolventen sind in einer zusätzlichen Gruppe der Landesranglisten eingetragen. (-> siehe Beschluss Nr. 1985 vom 27. 12. 2013) Die Landesranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die Reihung erfolgt aufgrund von Punkten laut Bewertungstabelle. (siehe Beschluss vom 9. März 2009 Nr. 616) Mit dem Beschluss der Landesregierung Nr.1985 vom 27.12.2013 wurde eine zusätzliche Gruppe für die Teilnehmer der Universitären Berufsbildungskurse.Eine Neuberechnung der Punkte war immer möglich.
NEUERUNGEN !
Mit dem Landesgesetz Nr. 1 vom 26. Jänner 2015 und dem Beschluss der Landesregierung Nr. 196 vom 24.Februar 2015 wurden die Landesranglisten neu geregelt. Die bestehenden Landesranglisten wurden geschlossen und haben nun auslaufenden Charakter, gleichzeitig wurde eine neue Landesrangliste eingeführt, die ab dem Schuljahr 2015/16 zur Anwendung kommt. In dieser neuen Rangliste gibt es keine Gruppen. Die Reihung erfolgt nach Punkten (siehe dazu Bewertungstabelle Anlage B zum Beschluss). Lehrpersonen, die in den Landesrangliste mit Auslaufcharakter eingetragen sind, scheinen auch in der neuen Landesrangliste auf.
Ab dem Schuljahr 2015/16 wird das Gesamtkontingent der jährlich für die befristete Aufnahme an den Schulen zur Verfügung stehenden Stellen zu 50% auf Grund der Bewertungsranglisten der Wettbewerbe nach Titeln und Prüfungen, zu 25% auf Grund der Landesranglisten mit Auslaufcharakter und zu 25% auf Grunde der neuen Landesranglisten vergeben. Sobald eine Rangliste aufgebraucht ist, werden jeweils 50% der zur Verfügung stehenden Stellen auf der Grundlage der beiden verbliebenen Ranglisten vergeben. Wenn zwei Ranglisten aufgebraucht sind, werden alle Stellen auf Grund von der restlichen Restliste vergeben. Lehrpersonen mit einer spezifischen Lehrbefähigung für den Unterricht von Italienisch-Zweite Sprache an Schulen in Südtirol können sich in die neuen Landesranglisten eintragen und verbleiben gleichzeitig in den Ranglisten anderer Provinzen. Wer sich mit Vorbehalt in die Landesranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist (im Jahr 2015 ist es der 27. Juli) auflösen.