Eltern- und Schülerrat

Eltern- und Schülerrat

Aufgaben und Zusammensetzung des Eltern- und des Schülerrates

Ab dem Schuljahr 2008/2009 sind Eltern- und Schülerräte Gremien mit dauerhafter Gültigkeit. Neu gewählte Eltern- und Schülervertreter in den Klassenräten sind für drei Schuljahre im Amt, sofern sie innerhalb derselben Schulstufe bleiben.  

Der Elternrat setzt sich aus allen Elternvertreter, die in die Klassenräte der Schule gewählt wurden, den Elternvertretern im Schulrat und einem Vertreter der Schule im Landesbeirat der Eltern zusammen.

Der Elternrat

  • erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation des Schulbetriebes,
  • macht Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung sowie für die Zusammenarbeit "Schule-Elternhaus"
  • kann sich zu sonstigen Angelegenheiten äußern, die bei Schulratssitzungen auf der Tagesordnung stehen
  • erarbeitet ein eigenes Jahresprogramm für Elternarbeit und Elternfortbildung und unterbreitet entsprechende Vorschläge, die vom Schulrat beschlossen und finanziert werden
  • wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den Vertreter in den Landesbeirat der Eltern
  • arbeitet an der Durchführung der Wahlen der Elternvertreter in den Schulrat mit

In schulstufenübergreifenden Schulsprengeln kann der Elternrat auch getrennt nach Schulstufen zusammentreten, insofern Fragen behandelt werden, die eine einzelne Schulstufe betreffen. Die Entscheidungen dieser Teilgremien müssen vom Plenum genehmigt werden.

 

Schülerrat

Der Schülerrat ist nur an den Oberschulen eingesetzt.

Zusammensetzung

  • alle Schülervertreter, die in Klassenräte gewählt wurden
  • alle Schülervertreter im Schulrat
  • 2 Vertreter der Schule im Landesbeirat der Schüler

Aufgaben:

  • erarbeitet Vorschläge und Gutachten für Planung und Organisation des Schulbetriebes
  • erarbeitet eigenes Jahresprogramm und legt es zur Genehmigung dem Schulrat vor
  • wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und die Vertreter in den Landesbeirat der Schüler
  • arbeitet an der Durchführung der Wahlen der Schülervertreter in den Schulrat mit