Das Personal ist im Außendienst, wenn es im Auftrag des/der Vorgesetzten oder mit dessen/deren Genehmigung seinen Dienst an einem Ort versieht, der außerhalb seines ordentlichen Dienstsitzes liegt. Dafür bedarf es eines schriftlichen Auftrages:
Der Dienstort des Personals ist die Ortschaft oder der Ort, in der bzw. in dem sich die Schule, der Sitz oder die Außensektion befindet, wo das Personal gewöhnlich Dienst leistet.
Für das Personal, das den Dienst gewöhnlich nicht an einem einzigen Dienstort leistet, wird der Dienstort für die Außendienstregelung nach Kriterien festgelegt, die mit Beschluss der Landesregierung bestimmt werden.
Für den Außendienst kann auf Antrag ein Vorschuss für die voraussichtlichen, gegen Vorlage der Rechnung oder Steuerquittung rückerstattbaren Kosten ,ausgezahlt werden. Der Vorschuss wird nur gewährt, falls die genannten Kosten mindestens 154,94 Euro ausmachen.
Mit Wirkung vom 01.04.2008 steht dem Lehrpersonal für die Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen laut Beschluss der Landesregierung vom 29.06.1998, Nr. 2867, in der geltenden Fassung, ab der vierten Stunde im Außendienst, folgende Stundenvergütung zu: 2,80 Euro
Essensvergütung:
Der Betrag von Euro 25 für den Aussendienst ab 6 Stunden.
Der Betrag von Euro 50 für Aussendienst ab 12 Stunden.