Die Kontingente für die Vergütung von Überstunden und für Zusatzvergütungen an das Lehrpersonal aller Schulstufen werden mit Beschluss der Landesregierung festgelegt. Im Anhang des Beschlusses geht es im Teil 1 um die Vergütungen der Schulleiter/innen und Außensektionsleiter/innen und um die Vergütungen an die Koordinator/innen, während im 2. Teil die Überstundenkontingente angegeben sind. In dezentralen Verträgen mit den Schulämtern werden die Beträge den Schulen laut festgelegten Kriterien zugeteilt.(siehe dezentralen Verträge mit den Schulämtern)
- Überstunden –Für Unterrichtstätigkeit stehen dem Lehrperson pro Unterrichtsstunde: 35,00 Euro (Vertrag wirtschaftlich 2007/08) Achtung: Die zugewiesenen Überstundengelder werden nicht für Bezahlung von sogenannten Supplenzstunden (die 21. oder 22. Stunde in den Mittel- und Oberschulen) verwendet. Diese Überstunden werden direkt über das Gehaltsamt bezahlt und belasten nicht das Überstundenkontingent.
- Vergütungen für Tätigkeiten, die nicht als Unterricht gelten. Man spricht nicht mehr von Verwaltungsstunden, sondern von Vergütungen für die Tätigkeiten von Lehrpersonen, die mit bestimmten Tätigkeiten beauftragt werden:
• MitarbeiterInnen des/der Schuldirektors/in,
• für Lehrpersonen für technische Dienste
• Beauftragte für den Arbeitsschutz
• Bibliothekaren/innen
• Lehrpersonen, die mit besonderen Projekten beauftragt sind (Ausbildungsveranstaltungen,Erstellung von nützlichen Unterrichtsmaterialien, Teilnehme an Projekten der europäischen Gemeinschaft, gesamtstaatliche oder Lokale Projekte zur Verbesserung des Unterrichts, Tätigkeiten zwischen Schulen und Arbeitswelt).
Diese Lehrpersonen erhalten, je nach Komplexität des Auftrages eine Aufgabenzulage.
Für besondere zeitbegrenzte Dienstanfordernisse kann auch von Lehrern in Teilzeit – falls die Lehrperson zustimmt - die Leistung von bezahlbaren Überstunden verlangt werden, aber insgesamt nicht mehr als 10% der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Unterrichtsstunden. Die Beträge für die Vergütung von Überstunden und für Zusatzvergütungen werden jährlich von der Landesregierung mit Beschluss festgelegt. In dezentralen Verträgen zwischen Gewerkschaften und Schulämtern erfolgt die Verteilung der Gelder. (siehe dezentrale Verträge mit Schulämtern) Vergütungen von Aufholmaßnahmen In Abänderung des Landeskollektivvertrages wurden die Vergütungen für Aufholmaßnahmen geändert. Für die Vergütung der Unterrichtseinheiten, die zwischen dem Unterrichtsende und dem Unterrichtsbeginn laut Schulkalender durchgeführt werden, stehen 50€ zu.