Überprüft eure Landeszulage!

Überprüft eure Landeszulage!

Auf Anfrage hat uns das Gehaltsamt für das Lehrpersonal statistische Daten zu den Gehältern der Staatslehrer:innen in Südtirol übermittelt.

Unsere Gehaltskarriere wird bekanntlich von zwei Systemen bestimmt:

- einmal von den staatlichen Vorrückungen (Jahr 9, 15, 21, 28 und 35; automatisch für die Stammrollenbediensteten, die das Laufbahndekret erhalten haben); und

- weiters von den Vorrückungen beim Land (Jahr 3 und 9) für Lehrer:innen mit Lehrbefähigung in der Stammrolle, für Lehrpersonen in den Landesranglisten bzw. in der 2. Position der Schulranglisten 

Die Vorrückungen beim Land erfolgen ausschließlich auf Antrag der betroffenen Lehrperson und nach erfolgreichem Gespräch mit der Schulführungskraft.

Die Zahlen des Gehaltsamtes zeigen eine bedenkliche Situation:

Mehrere Hundert Kolleg:innen haben nicht um die Landesvorrückungen angesucht, auf die sie Anrecht hätten.

Zur Information: Jede Vorrückung beim Land bedeutet etwa tausend Euro jährliche Bruttoerhöhung. Daher raten wir allen Kolleg:innen mit Lehrbefähigung in der Stammrolle, auf ihren Gehaltsstreifen die „Gehaltsposition-posizione economica„ zu überprüfen.

Folgende Positionen auf dem Gehaltsstreifen sind äußerst ungewöhnlich und weisen darauf hin, dass die Lehrperson entweder mit einer oder mehreren Vorrückungen im Rückstand ist.

S  9-14, L 0-2                     S  9-14, L 3-8

S 15-20, L 0-2                    S 15-20, L 3-8

S 21-27, L 0-2                    S 21-27, L 3-8

S 28-35, L 0-2                    S 28-35, L 3-8

S 35...    L 0-2                     S 35...    L 3-8.

Bei der Situation S 0-8, L 0-2 oder  S 0-8, L 3-8  reicht die Angabe des Gehaltsstreifens für die Erfassung der Dienstjahre nicht aus, sondern müssen die Dienstjahre mit gültigem Studientitel mit etwas Aufwand nachberechnet werden.

Aber es lohnt sich.

Dasselbe gilt für die besondere Erhöhung nach dem fünfzehnten Unterrichtsjahr für Lehrer:innen der Grundschule und im Labor.