Neue Bestimmungen zur Elternzeit, zum Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes, Wartestand für Personal mit Kindern, zur Freistellung aus Erziehungsgründen und zu den kurzen Abwesenheiten.
Das deutsche und das italienische Schulamt haben zwei Rundschreiben veröffentlicht, die die Neuerungen, die mit dem 3. Teilvertrag vom 9.1.2025 .zur Elternzeit, und zu anderen Abwesenheiten eingeführt worden sind, erläutern.
- für einzelne Tage oder für längere Zeitabschnitte, stundenweise (mindestens eine Unterrichtsstunde pro Tag und höchstens die Hälfte der vorgesehenen täglichen individuellen Unterrichtszeit) oder für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen mit einer Reduzierung von maximal 50 % der vertraglichen Wochenstundenzahl.
- Vorankündigungsfrist: sieben Kalendertage; bei der Beanspruchung in Stunden: zwei Kalendertage
- im Krankheitsfall kann die Elternzeit unterbrochen werden
- Für jedes Kind steht die Elternzeit weiterhin innerhalb dessen 12. Lebensjahres in folgendem Höchstausmaß zu: beiden Eltern gemeinsam für elf Monate, der Mutter oder alternativ dem Vater für höchstens acht Monate (die restlichen drei Monate stehen dem anderen Elternteil zu), nur einem Elternteil für elf Monat
- Besoldung: während der ersten acht Monate: 30 % - ab dem 1. Februar 2025 (neu): 30 % auch für den 9. bis 11. Monat;
- Ausnahmen:
- ein Monat in den ersten drei Monaten der Inanspruchnahme: 80 %, rückwirkend ab dem 01.01.2023, sofern die obligatorische Mutterschaft bzw. der alternative oder obligatorische Vaterschaftsurlaub nach dem 31.12.2022 endete, 100 %, ab dem 17.01.2025, sofern die obligatorische Mutterschaft bzw. der alternative oder obligatorische Vaterschaftsurlaub nach Inkrafttreten des Landeskollektivvertrages, somit nach dem 16. Januar 2025, endet.
- ein zweiter zusätzlicher Monat in den ersten drei Monaten: 80 %, rückwirkend ab dem 01.01.2024, sofern die obligatorische Mutterschaft bzw. der alternative oder obligatorische Vaterschaftsurlaub nach dem 31.12.2023 endete.
Diese zusätzlichen Zahlungen werden nur auf Ansuchen gewährt.
- ab 13.08.2022 zählen sie auch für das 13. Monatsgehalt und haben keine Kürzung des ordentlichen Urlaubs mehr zur Folge.
B. Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes
- Für jedes kranke Kind bis zum 14. Lebensjahr: bezahlter Sonderurlaub von insgesamt maximal 60 Arbeitstagen; für Kinder mit Beeinträchtigung: bis zur Volljährigkeit
- stundenweise Inanspruchnahme: maximal 4 Unterrichtsstunden für Lehrpersonen der Sekundarschule (maximal 4,4 Std/ Tag für LP der Grundschule, Religion und Zweitsprachenunterricht)
C1. Wartestand für Personal mit Kindern
- Anhebung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme bis zum 16. Lebensalters des Kindes
- Die Häufung von Elternzeit und Wartestand für Personal mit Kindern ist auf 32 Monate angehoben worden (bisher: 31 Monate)
- Unterbrechung im Fall von schwerer Krankheit des Arbeitnehmers möglich
- Inanspruchnahme auch für LP mit befristetem Arbeitsvertrag von wenigstens sieben aufeinanderfolgenden Monaten, einem Dienstalter von wenigstens drei Jahren, und die in die Landesranglisten bzw. in die 2. Gruppe der Schulranglisten eingetragen sind oder die Voraussetzungen für die Eintragung haben
- Ankündigungsfrist: 45 Tage für ganzjährige Abwesenheiten, ansonsten 30 Tage.
C2. Wartestand für Personal mit Kindern mit gleichzeitiger Teilzeitarbeit
- das Teilzeitarbeitsverhältnis darf nicht weniger als fünfzig Prozent betragen
- der restliche Teil der Beiträge für das Ruhegehalt geht zu Lasten der Verwaltung
- sollte das Höchstausmaß des Wartestandes erschöpft sein oder das Kind das 16. Lebensjahr erreicht haben, wird die Lehrperson in normale Teilzeit im selben Ausmaß versetzt
- kann durch eine Elternzeit von mindestens 2 Wochen unterbrochen werden
- die gleichzeitige Inanspruchnahme von Elternzeit auf Stundenbasis ist nicht möglich.
D. Freistellung aus Erziehungsgründen
- Diese Freistellung ist unmittelbar nach Beendigung der Mutterschaftszeit oder des alternativen Vaterschaftsurlaubs und dem bis dahin angereiften Urlaub anzutreten
- der Vater kann sie direkt nach der Geburt des Kindes beantragen
- für die ersten 8 Monate gilt dieselbe wirtschaftliche Behandlung wie für die Elternzeit
- Ein Elternteil kann die Freistellung aus Erziehungsgründen für 24 Monate beantragen. Dies ist eine Alternative sowohl zur gesamten Elternzeit als auch zum gesamten Wartestand für das Personal mit Kindern. Der dem anderen Elternteil vorbehaltene Zeitraum von drei Monaten an Elternzeit bleibt davon unberührt.
- Die Freistellung aus Erziehungsgründen wird nun auch für das Personal mit befristetem Arbeitsvertrag von mindestens sieben Monaten angewandt, sofern es ein Dienstalter von mindestens drei Jahren aufweisen kann und entweder in den Landesranglisten oder in der zweiten Gruppe der Schulranglisten eingetragen ist oder die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt
- sie kann aufgrund von schweren Krankheit, die die Betreuung des Minderjährigen unmöglich macht, nach dem 3. Monat unterbrochen werden.
E. Kurze Abwesenheiten aus persönlichen Gründen
- kurze Abwesenheiten können von den Eltern von Kindern bis zu 12 Jahren für Arztbesuche oder Rehabilitationstherapien ohne Einbringung beschränkt auf die für den Unterricht zusätzlich erforderliche Arbeitszeit beansprucht werden
- kurze Abwesenheiten aus persönlichen Gründen dürfen nach wie vor im Laufe eines Schuljahres 36 Arbeitsstunden nicht überschreiten.
Formulare der deutschen Schule für die Ansuchen hier. Wir warten auf eine Mitteilung dazu vom ladinischen und vom italienischen Schulamt.