Wir haben nicht die Absicht, uns auf die „soziale“ Polemik* über intolerante Lehrkräfte einzulassen, die angeblich nicht arbeiten, Mauern beschmieren, bewaffnet herumlaufen, die Demokratie hassen und auf „nicht genehmigten“ Demonstrationen den Terrorismus verherrlichen. (Als Leser*innen der Verfassung wissen wir ebenfalls, dass es keine „Genehmigung“ zum Demonstrieren gibt.) Wir fragen gar nicht erst, denn wir wissen bereits, wer das Lehrpersonal und wer die Landesräte bezahlt.
Als Schulgewerkschaft erinnern wir jedoch alle – Laien wie Eingeweihte, Lehrkräfte wie Landesräte – daran, dass ein Landesrat weder Listen von „Guten“ und „Schlechten“ erstellen noch angebliche „schwarze Schafe“ unter dem Lehrpersonal herausfiltern kann.
Seine Aufgabe ist es, zu planen, zu organisieren und sich um die Finanzierung der Schulen zu kümmern. Aufgrund ihrer verfassungsmäßigen Autonomie funktionieren die Schulen dann selbstständig. Und wenn es wirklich notwendig wäre, eine Lehrkraft zu kontrollieren, wäre dies die (didaktische) Aufgabe der Inspektoren und die (disziplinarische) Aufgabe der Schulführungskräfte.
* Für die Fans der institutionellen Etikette verweisen wir auf die Presseberichte hier und hier.