Mobilität

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Die Versetzungen und Übertritte zwischen Schulen derselben Unterrichtssprache der Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag der deutschen und ladinischen Schulen und die Versetzungen und Übertritte von den Schulen der italienischen Schulen in die deutschen Schulen und die Schulen der ladinischen Ortschaften werden in dezentralen Verträgen geregelt. Ebenso werden die Versetzungen und Übertritte in die Schulen mit italienischer Unterrichtssprache mit dezentralen Verträgen geregelt.  Für die Versetzungen an Schulen anderer Provinzen gelten die gesamtstaatlichen Normen bzw. Verträge (siehe dazu CCN mobilità personale docente) .

  1. Versetzung: Wechsel der Planstelle innerhalb desselben Stellenplanes bzw. innerhalb derselben Wettbewerbsklasse der Sekundarschulen sowie Zuweisung einer definitiven Planstelle.
  2. Übertritt in einen anderen Stellenplan oder in eine andere Wettbewerbsklasse.

Die Versetzungen werden auf Antrag der Lehrpersonen und von Amts wegen durchgeführt, wenn eine Lehrperson ihre Planstelle verliert oder noch keine erhalten hat. Die Schulen erstellen schulinterne Ranglisten auf der Basis von festgelegten Kriterien (Dienstalter, familiären Erfordernisse, Bewertung allgemeiner Titel, Vorränge etc.) und ermitteln so eventuelle Stellenverlierer.

Integrationsstellen sowie Stellen für Montessoriunterricht können im Rahmen von Versetzungen vergeben werden. (siehe Seite Integration/Montessori)

Die Versetzungen und Übertritte werden nach festgelegten Phasen durchgeführt:

  1. Versetzungen zwischen Schulen derselben Gemeinde und vorrangige Zuweisung der Planstelle
  2. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Gemeinden
  3. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Unterrichtssprache und zwischen Schulen verschiedener Provinzen sowie sämtliche Übertritte
  4. Versetzungen der Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans.

Die Termine für die Ansuchen werden von den einzelnen Schulämtern festgelegt. Die Gesuche um Versetzungen in andere Provinzen müssen über das Portal des Ministeriums ‚istanze online’ eingereicht werden.

 

Diese Maßnahmen gelten für Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die vertraglich geregelt werden.
Für die Lehrpersonen der deutschen Schulen wurde mit dem Vertrag vom März 2018 eine weitere Form von Maßnahme eingeführt, die befristete Versetzung. Diese Versetzung wird, mit einigen Ausnahmen, laut den Kriterien der Versetzungen durchgeführt und hat eine Dauer von 2 Jahren.  Für diese befristeten Versetzungen stehen vakante Stellen, sowie Stellen, die aufgrund von Teilzeitverträgen, Freistellungen oder Abordnungen frei sind, zur Verfügung. Verwendungen können im Einverständnis mit der Lehrperson und under bestimmen Voraussetzungen ebenso für 2 Jahre gewährt werden. Es gibt keine befristete Versetzung für Lehrpersonen der italienischen und ladinischen Schulen in die deutsche Schule.  
Hier die verschiedenen Mobilitätsmaßnahmen: 
a) Befristete Versetzung
b) Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Verwendung von Lehrpersonen mit Vorrang als der Stellenverlierer
c)Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren: Integrations-, Montessoriunterricht und Englischunterricht in der Grundschule
d) Provisoriche Zuweisung für die Annäherung an die Familie, aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen
e) Zuweisung von Lehrpersonen, die noch keinen definitiven Dienstsitz haben
f) Zuweisung von Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans
g) Zuweisung zwecks Bestätigung des Dienstsitzes (didaktische Kontinuität) und Zuweisung von Lehrpersonen, deren Planstelle mehr als 30 km vom Wohnort entfernt ist. 
Alle Details dazu finden sie im Vertrag. 

Für die Maßnahmen für ein Jahr mit Schulen anderer Provinzen wird die geltende staatliche Regelung angewandt. 

 

 

 

Nachrichten

10.03.2025
Das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag der deutschsprachigen Schulen staatlicher Art kann bis zum 31. März 2025 um eine befristete Mobilitätsmaßnahme ansuchen.   Zu den befristeten Mobilitätsmaßnahmen gehören: 1. die Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang... Mehr lesen...
08.03.2025

Der Endtermin für Ansuchen um Versetzungen und Übertritte der Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag an die Schulen italienischer Sprache Südtirols und die Schulen anderer Provinzen ist der 25. März 2025 (Widerrufe sind bis zum 17. April 2025 möglich).

Ausnahme:

Lehrpersonen... Mehr lesen...

07.03.2025

In der „Gazzetta Ufficiale“ vom 4. März 2025 wurden zwei Dekrete veröffentlicht, die die Auswahl des Personals (Lehrkräfte und... Mehr lesen...

12.02.2025

Bis zum 24. Februar 2025 können Lehrpersonen imit unbefristetem Arbeitsvertrag um Versetzung oder Übertritt im Rahmen der ladinischen Schulen ansuchen. Die Gesuche können bis zum 28. Februar 2025 zurückgezogen werden.

Voraussetzungen: Zweisprachigkeitsprüfung, Ladinischprüfung der... Mehr lesen...

09.08.2024

Das italienische Schulamt hat die Ergebnisse der Gesuche um jährliche Bewegungsmaßnahmen (Verwendung und provisorische Zuweisungen) für das Schuljahr 2024/25. veröffentlicht S.... Mehr lesen...

02.08.2024

Das Italienische Schulamt hat die vorläufigen Ranglisten der Lehrpersonen veröffentlicht, die um Verwendungen/provisorische Zuweisungen für das Schuljahr 2024/25 ansuchen.
S.... Mehr lesen...

10.07.2024

Die Italienische Bildungsdirektion hat die Termine für die Gesuche um provisorische Zuweisung und Verwendung veröffentlicht: 11. Juli bis 22. Juli 2024 (Verfallsfrist).

Dieser Termin gilt auch für Lehrpersonen der anderen Bildungsdirektionen und für die Stammrollenleher:innen aus anderen... Mehr lesen...

09.07.2024

Mit Rundschreiben Nr. 28/2024 hat die Deutsche Bildungsdirektion mitgeteilt, dass sie zwecks Aufrechterhaltung der didaktischen Kontinuität von Amts wegen nachträgliche Zuweisungen und... Mehr lesen...

01.07.2024

Vom 24. Juni bis zum 11. Juli 2024 können die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag um Verwendung oder provisorische Zuweisung in die Provinz Trient ansuchen. .
Wir empfehlen, (... Mehr lesen...

24.06.2024

Die Deutsche BIldungsdirektion teilt mit, dass die Online-Stellenwahl ausschließlich für jene Klassenlehrpersonen an der Grundschule, die in dieser Rangliste eingetragen sind, am 26. Juli... Mehr lesen...

28.03.2024

Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können bis zum 17. April 2024 um eine einjährige Mobilitätsmaßnahme (Verwendung oder provisorische Zuweisung) in die Schulen der ladinischen Ortschaften ansuchen
ansuchen.

Die Gesuche müssen an die Abteilung Ladinische Bildungs- und... Mehr lesen...

08.03.2024

Befristete Versetzungen, Verwendungen, provisorische Zuweisungen für das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag an den Grund-, Mittel- und Oberschulen – Schuljahr 2024/2025 und 2025/2026

Ab sofort kann das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Schulen staatlicher Art um... Mehr lesen...

29.02.2024

 Der Endtermin für Ansuchen um Versetzungen und Übertritte an die Schulen italienischer Sprache Südtirols und die Schulen anderer Provinzen ist der 16. März 2024.

Ausnahme:

Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts,  können vom 21. März bis 17. April 2024 eine Versetzung... Mehr lesen...

03.02.2024

Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Grund-, Mittel und Oberschulen können um Versetzung und/oder Übertritt in die ladinischen Schulen ansuchen.

Letzter Termin für die Einreichung der Gesuche ist: 23. Februar 2024 (Verfallsfrist).

Der Zweisprachigkeitnachweis und... Mehr lesen...

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