Deutsche Schule: Nachträgliche provisorische Zuweisungen aufgrund der 50 km Regelung bzw. Verzicht auf die nachträgliche provisorische Zuweisung zur Aufrecherhaltung der didaktischen Kontinuitätsgründen

Deutsche Schule: Nachträgliche provisorische Zuweisungen aufgrund der 50 km Regelung bzw. Verzicht auf die nachträgliche provisorische Zuweisung zur Aufrecherhaltung der didaktischen Kontinuitätsgründen

Ende Juli nimmt die Deutsche Bildungsdirektion zwecks Aufrechterhaltung der didaktischen Kontinuität von Amts wegen, nachträgliche Zuweisungen und Verwendungen vor.

Lehrpersonen, die eine Stelle zugewiesen bekommen haben, die mehr als 50 km von ihrem Wohnort entfernt liegt, können den Antrag um Abänderung der Zuweisung stellen, damit ihnen eine nähere Schuldirektion zugewiesen wird.
Sie können auch auf die nachträgliche provisorische Zuweisung aus Kontinuitätsgründen (Bestätigung des Dienstsitzes des laufenden Schuljahres 2024/25) verzichten, die von Amts wegen zugeteilt wird, und bei der provisorischen Zuweisung nur aufgrund der 50-km-Regelung teilnehmen.
Frist für beide Gesuche: 15. Juli 2025.

Rundschreiben und Gesuchsvorlage hier.

Nur für die Klassenlehrpersonen der Grundschule wird am 25. Juli 2025 anstelle der nachträglichen Zuweisungen eine online-Stellenwahl durchgeführt.