Das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag der deutschsprachigen Schulen staatlicher Art kann bis zum 31. März 2025 um eine befristete Mobilitätsmaßnahme ansuchen.
Zu den befristeten Mobilitätsmaßnahmen gehören:
1. die Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer
2. die Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations- und Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule
3. die provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen
Für die Lehrperson gibt es zwei Möglichkeiten das Gesuch zu übermitteln:
1. Die Lehrperson füllt das Gesuch digital aus und schickt dieses, ohne es zu unterschreiben über ihre eigene Lasis-Adresse an bildungsverwaltung@provinz.bz.it. Wer über keine aktive Lasis-Adresse verfügt, kann das Gesuch über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss aber in diesem Fall eine Ablichtung des Personalausweises mitschicken, in beiden Fällen mit aktivierten „Lesebestätigung“, .
2. In Ausnahmefällen kann die Lehrperson das Gesuch (siehe Anlage) auch in Papierform ausfüllen, dieses unterschreiben und in der Schule abgeben.
Lehrpersonen, die eine befristete Versetzung für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 erhalten haben, dürfen nicht um provisorische Zuweisung ansuchen, wenn sie die erstangegebene Schule erhalten haben.
Die verschiedenen Verwendungen (Stellenverlierer und Stellenverliererinnen, Montessori, Integration usw.) werden nach Artikel 7 des Landeskollektivvertrages durchgeführt
Die provisorische Zuweisung und alle weiteren Zuweisungen werden nach Art. 2 und 8 des Landeskollektivvertrages durchgeführt. Vorrang hat die Zusammenführung mit der Familie.
Die Lehrperson kann sich im Ansuchen für mehrere Möglichkeiten entscheiden, sie muss aber wissen, dass es hierzu eine hierarchische Reihung gibt (Artikel 10 des Landeskollektivvertrages): Wer eine Verwendung bekommt, kann keine provisorische Zuweisung erhalten.
Im Ansuchen ist auch die persönliche Matrikelnummer anzugeben. Diese findet man auf dem Gehaltszettel.
Die Mobilitätsmaßnahmen werden voraussichtlich bis Mitte Juni 2025 bekannt gegeben.
Die Online-Stellenwahl für Klassenlehrpersonen der Grundschule mit unbefristetem Arbeitsvertrag (Stammrolle) findet am 25. Juli 2025 statt. Die betroffenen Lehrpersonen werden spätestens Ende Juni 2025 per E-Mail an die Lasis-Adresse über die Stellenwahl verständigt.
Rundschreiben Nr. 17/2025, dezentrierter Landeskollektivvertrag, Gesuchsformulare in beiden Landessprachen hier.