Ital. Schule: Versetzungen und Übertritte in die italienische Schule Südtirols und in andere Provinzen, 2023/24

Ital. Schule: Versetzungen und Übertritte in die italienische Schule Südtirols und in andere Provinzen, 2023/24

Der Endtermin für Ansuchen um Versetzungen und Übertritte an italienische Schulen Südtirols oder anderen Provinzen ist der 21. März 2023.
Dieser Termin gilt auch für:
- Lehrpersonen der deutschen oder ladinischen Schule, welche in die italienische Schule oder an Schulen einer anderen Provinz wechseln möchten (Ansuchen müssen nach Vorgaben der jeweiligen Bildungsdirektionen gestellt werden)
- für Lehrpersonen aus anderen Provinzen, die eine Versetzung oder einen Übertritt an die italienische Schule in Südtirol beantragen möchten (sie müssen die Vorgaben des Ministerialdekrets 36/2003 beachten)
- für Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die eine interne Versetzung an die italienische Schule in Südtirol beantragen.
Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die im Besitz eines Eignungsnachweises bzw. einer unbefristeten Eignungsbescheinigung des Ordinariats der Zieldiözese sind, können vom 21. März bis 17. April 2023 eine überregionale Versetzung beantragen.
Staatliches Erziehungspersonal kann von 9.-29. März um Versetzung ansuchen.

Die Ansuchen müssen über folgende Webseite gemacht werden: https://www.istruzione.it/polis/Istanzeonline.htm

Ausnahmen:

  • Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die innerhalb der Provinz um Mobilität ansuchen, stellen diese Ansuchen bis zum 21. März 2023 an folgende Adresse: organici@provincia.bz.it
  • Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die um Mobilität außerhalb der Provinz ansuchen, stellen die Anträge an die Schulführungskraft ihres Dienstsitzes innerhalb 17. April 2023;  
  • Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die um Mobilität von anderen Regionen nach Südtirol ansuchen, stellen den Antrag an die Bildungsdirektion ihrer Region
  • Überzählige Lehrpersonen, die von ihren Bildungsdirektionen nach dem 21.3.2023 kontaktiert werden. 

Die Ansuchen können bis zum 21.4.2023 direkt an der Schule des Dienstsitzes zurückgezogen werden.
Ausnahme: Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die einen Antrag auf Versetzung außerhalb Südtirols gestellt haben: 22.5.2023.
Fassen wir die derzeitigen Einschränkungen zusammen. Kein Ansuchen um Mobilität für das Schuljahr 2023/24 darf gestellt werden, wenn:

- Lehrkräfte, die im Rahmen der Mobilitätsmaßnahmen für das Schuljahr 2021/2022 auf freiwilligen Antrag hin, ihre ausgewählte Schule erhalten haben;

- Lehrkräfte, die aufgrund eines freiwilligen Ansuchens im Rahmen der Mobilitätsmaßnahmen für das Schuljahr 2022/23 ihre ausgewählte Präferenz innerhalb der Provinz erhalten haben;

- Lehrpersonen, die aufgrund eines freiwilligen Antrags im Rahmen der interprovinziellen Mobilitätsmaßnahmen für das Schuljahr 2022/23 eine Präferenz erhalten haben.

Die im laufenden Schuljahr unbefristet aufgenommenen Lehrpersonen suchen um Versetzung an, um einen fixen Dienstsitz zu erhalten.
Das Ansuchen kann sich sowohl auf Versetzungen innerhalb der Provinz als auch auf Versetzungen zwischen den Provinzen beziehen; angesichts des Scheiterns der Verhandlungen zwischen der Regierung und den Gewerkschaften sind die Versetzungen zwischen den Provinzen jedoch einer Klärung der Regierung unterworfen, welche auf legislativer Ebene gemacht wird.
Wer im Rahmen der derzeitigen Mobilitätsmaßnahmen seine Präferenzen erhält, ist für die nächsten drei Jahre an die zugewiesene Schulstelle gebunden. Innerhalb der Provinz gilt das für diejenigen, die ihre erste Präferenz erhalten haben, bei Versetzungen in eine andere Provinz gilt das für alle angegebenen Präferenzen.
Für Lehrpersonen auf den Landeszusatzstellenplan, für Englischlehrer an Grundschulen und für die Wettbewerbsklasse A23ter gelten besondere Regeln, für die wir auf die beigefügte Dokumentation verweisen.
Rundschreiben, Kollektivverträge und Formulare hier.