Der Ministerrat hat im Jänner 2018 die Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut im Bereich der Schulordnung genehmigt.
Im Staatsgesetz 107/2015 „La buona scuola“ wurde überraschend eine Abänderung bezüglich der Lehrerausbildung in Südtirol eingefügt. Nun übernimmt der Artikel 12/bis des Dekretes des Präsidenten der Republik, mit einigen Änderungen, den entsprechenden Text des Gesetzes.
Es ist nun klar, dass das Land eine Blankovollmacht erhält und über das gesamte Ausbildungssystem für Lehrpersonen entscheidet. Die Ausbildungen und die Spezialisierungen, welche vom Land festgelegt werden, sind auf dem gesamten Staatsgebiet gültig. Es ist keine Vereinbarung mit dem Ministerium notwendig, sondern nur eine Einvernahme mit der Universität oder dem Konservatorium mit Sitz in Südtirol.
Der Absatz 189 des Gesetzes 107/2015 sah bis zu 48 universitäre Bildungsguthaben [ECTS] des fünfjährigen Studiengangs für Bildungstätigkeiten vor, die das betreffende kulturelle Umfeld betreffen. Nun können laut Art.12/bis des Dekretes bis zu 30 % des gesamten Bildungsguthabens (ECTS) dafür vorgesehen werden. Dieser Prozentsatz bezieht sich nicht mehr nur auf den fünfjährigen Studiengang Bildungswissenschaften, sondern auch für die Ausbildung der Mittel- und Oberschullehrpersonen. Es ist nicht klar, wie viele ECTS insgesamt als Bezugsgröße vorgesehen sind.
Diese Festlegung einer maximalen Anzahl an Bildungsguthaben für Bereiche des kulturellen Umfelds erscheint jedenfalls irrelevant, da das Land die Zuständigkeit für Lehrerausbildung hat und somit über 100 % des Bildungsguthabens entscheidet.
Die staatliche Neuregelung der Ausbildung für Lehrpersonen der Mittel- und Oberschule laut gesetzesvertretenden Dekret 59/2017 sieht folgende Ausbildung vor:
einen 5-jährigen universitären Studiengang (Laurea magistrale), 24 ECTS in den Bereichen Anthropologie, Psychologie, Pädagogik und Methodik-Didaktik, einen Wettbewerb und einen dreijährigen Bildungsweg und Spezialisierung (genannt FIT - 60 ECTS im ersten Jahr und weitere 15 ECTS im zweiten und dritten Ausbildungsjahr). Die Ausbildung könnte auf Landesebene neu festgelegt werden. Es ist unklar, wie die auf dem restlichen Staatsgebiet erworbenen Titel in Südtirol gewertet werden.
Im Themenbereich Ausbildung/Dokumente finden Sie den italienischen Text des Artikels 12/bis.