Neuregelung: „Weihnachtsbonus“ leichter zugänglich! Verfallsfrist bleibt.

Neuregelung: „Weihnachtsbonus“ leichter zugänglich! Verfallsfrist bleibt.

Donnerstag, am 14. November 2024 hat die staatliche Regierung den s.g.  „Bonus Natale“ neu geregelt.
Freitag, am 15. hat das Gehaltsamt für das Lehrpersonal die Änderungen mitgeteilt, die wir heute, Montag am 18. November, bekannt gegeben.

Wir empfehlen allen Lehrpersonen, die uns in den vorigen Wochen per Telefon oder per E-mail kontaktiert haben, diese Mitteilung durchzulesen: Was wir ihnen gesagt haben ist nicht mehr gültig.

Die neuen Voraussetzungen, um den 100-Euro-Weihnachtsbonus zu bekommen sind:00

a) Einkommen 2024 nicht über 28.000 Euro
b) Mindestens ein steuerrechtlich zu Lasten lebendes Kind zu haben
c) Die zu zahlende Irpef muss höher sein als die Irpef-Guthaben
d) Wenn verheiratet oder zusammenlebend, darf nur ein Elternteil den Bonus beantragen.

Verfallsfrist für das Ansuchen bleibt der Freitag, 22. November 2024 - 12:00 Uhr!
Das Ansuchen ist über die Schulverwaltung an das Gehaltsamt zu übermitteln oder kann auch persönlich übermittelt werden an gehalt.lehrpersonal@provinz.bz.it
Wer Anrecht auf den Bonus hat aber das Ansuchen zeitlich nicht innerhalb des 22. November 2024 stellen kann, kann den Bonus auch über die Steuererklärung beantragen.

Mitteilung des Gehaltsamts und Antragsformular hier.