Neue Gesuche Zweisprachigkeitszulage

Neue Gesuche Zweisprachigkeitszulage

Mit dem Inkrafttreten des  III.Teilvertrages am 9. Janaur 2025 wird die Zweisprachigkeitszulage für das Niveau A1, B1, B2 unabhängig vom Studientitel anerkannt und die Deutsche Bidungsdirektion hat die Gesuche angepasst und am 20.01.2025 ein Rundschreiben veröffentlicht. Dieses Recht wird nun auf Antrag allen zuerkannt,  ab dem Moment des Dienstantrittes bzw. ab Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises inerhalb des Fünfjahreszeitraums.

Die Ladinische Bildungsdirektion hat am 29.01.2025 ein eigenes Rundschreiben und eigene Gesuchsformulare zum selben Thema veröffentlicht.

Die italienische Bildungsdirektion hat auch nur ein eigenes Formular veröffentlicht.

Hier das Rundschreiben und die neuen Gesuche..