Italienische Schule: Verwendungen und provisorische Zuweisungen Schuljahr 2019/20

Italienische Schule: Verwendungen und provisorische Zuweisungen Schuljahr 2019/20

Der dezentralisierte Landesvertrag über Verwen­dungen und proviso­rische Zuweisungen des Lehr- und Erzie­hungs­personals mit unbefristetem Arbeitsvertrag in den Schulen mit italienischer Unter­richtssprache der Provinz Bozen für das Triennium 2019/20, 2020/21, 2021/22 wurde am 28.06.2019 unterschrieben. Die Gesuche um Verwendung und provisorische Zuweisung müssen innerhalb 12. Juli 2019 bis 12.00 Uhr gesendet werden. Widerrufe von Anträgen müssen bis zum 19. Juli 2019, 12.00 Uhr,  in Papierform beim zuständigen Verwaltungsamt eingereicht werden. Siehe Rundschreiben und beigefügte Dokumente.