Das Italienische Schulamt teilt mit, dass die Frist für Gesuche nach bezahltem Bildungsurlaub der 12. September 2023 ist.
Die Lehrgänge müssen laut DLKV vom 5. August 2021 auf die Erlangung bestimmter, öffentlich anerkannter Studien- oder Berufstiteln abzielen.
Anrecht auf Bildungsurlaub haben:
- Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag, oder
- Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag, der spätestens mit dem 7. Tag nach Unterrichtsbeginn (12. September 2023) startet und mindestens bis zum 30. April 2024 dauert.
- Lehrpersonen in Vollzeit, oder
- Lehrpersonen in Teilzeit bzw. mit reduziertem Unterrichtstundenplan und einem Vertrag, der eine Besoldung von mindestens 9/18teln bzw. 11/22teln umfasst.
Anfang Oktober wird eine vorläufige Rangliste veröffentlicht. Innerhalb fünf Tage sind Eingaben möglich.
Für das Rundschreiben, den dezentralen LKV und Formulare siehe hier.