Das Italienische Schulamt teilt mit, dass die Frist für Gesuche nach bezahltem Bildungsurlaub der 13. September 2022 ist.
Anrecht auf Bildungsurlaub haben:
- Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag,
- Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag, der spätestens mit dem 7. Tag nach Unterrichtsbeginn (12. September 2022) startet und mindestens bis zum 30. April 2023 dauert.
- Lehrpersonen in Vollzeit,
- Lehrpersonen in Teilzeit bzw. mit reduziertem Unterrichtstundenplan und einem Vertrag, der eine Besoldung von mindestens 9/18teln bzw. 11/22teln umfasst; im Falle von mehreren befristeten Arbeitsverträgen wird die Stundenanzahl addiert.
Für genauere Informationen, das Rundschreiben, den dezentralen LKV und das Gesuch siehe hier.