Der Gesetzentwurf sieht große Veränderungen vor:
- Die Schulführungskräfte erhalten viele Befugnisse („dirigente manager“, Direktberufung Lehrpersonen, Erstellung des Schulprogramms im Alleingang);
- Die vertraglichen Rechte werden aushöhlt der(z. B. Mobilität, Besoldung);
- Eine Erneuerung der Verträge ist nicht vorgesehen;
- Die Aushöhlung der Befugnisse der Mitbestimmungsorgane (z. B. Lehrerkollegium und Schulrat nur mehr beratende Funktion für Schulführungskraft) ist ebenso vorgesehen;
-Die Regelung für SupplentInnen (Regelung der Neuaufnahme nicht angemessen; künftige SupplentInnen könnten nach drei Jahren keine Anstellung mehr bekommen) ist inakzeptabel.