Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die Gesuche um Teilzeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit (Sabbatjahr) und um Reduzierung der Unterrichtszeit für das Schuljahr 2021/22 innerhalb Freitag, den 19. März 2021 einzureichen sind. Die Gesuche können direkt in der Schuldirektion des Dienstsitzes abgegeben werden.
Da mit dem Schuljahr 2021/2022 der Zweijahreszeitraum für das Teilzeitverhältnis ausläuft, gilt das zugeteilte Teilzeitverhältnis für ein Schuljahr. Wer bereits im Vorjahr ein Teilzeitarbeitsverhältnis abgeschlossen hat, braucht kein neues Gesuch einzureichen. Für das Rundschreiben und die Gesuchsvorlagen siehe hier.