Mit dem Rundschreiben Nr. 33/2021 teilt die Deutsche Bildungsdirektion mit, dass der Termin für die Abgabe der Gesuche für den bezahlten Bildungsurlaub 2021/22 der 13. September ist.
Das Gesuch ist ausschließlich digital an das Postfach bildungsverwaltung@provinz.bz.it, oder an die PEC-Adresse bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it und im Cc an die Schulführungskraft zu senden.
Anrecht auf Bildungsurlaub haben:
- Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag,
- Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag, die spätestens mit dem 7. Tag nach Unterrichtsbeginn startet und mindestens bis zum 30. April des Schuljahres dauert. Nachträgliche Verlängerungen von Arbeitsverträgen werden nicht berücksichtigt;
- Lehrpersonen in Vollzeit,
- Lehrpersonen in Teilzeit bzw. mit reduziertem Unterrichtstundenplan und einem Vertrag, der eine Besoldung von mindestens 9/18teln bzw. 11/22teln umfasst; im Falle von mehreren befristeten Arbeitsverträgen wird die Stundenanzahl addiert.