Das Unterrichtsministerium hat am 01. Oktober 2021 das Rundschreiben betreffend die
Dienstaustritte des Lehrpersonals mit Wirkung ab dem 1. September 2022 veröffentlicht.
Das Lehrpersonal kann daher innerhalb 31.10. 2021 folgende Anträge einreichen:
- Anträge um freiwilligen Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2022, ohne
Pensionsanspruch,
- Anträge um freiwilligen Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2022, mit
Pensionsanspruch, mit oder ohne gleichzeitige Weiterarbeit in Teilzeit (Teilzeitpension),
- Anträge um Widerruf allfälliger zu einem früheren Zeitpunkt eingereichter Anträge;
- Antrag um Dienstverlängerung.
Die Dienstverlängerung ist in den staatlichen Bestimmungen nur mehr für jene Lehrpersonen
vorgesehen, welche die Mindestbeitragszeit für eine Alterspension von 20 Jahren innerhalb
31.08.2022 nicht erreichen und ein Alter von 67 Jahren bis zum 31.08.2022 aufweisen.
Nach Bestätigung der Zugangsvoraussetzungen muss das Pensionsgesuch beim Fürsorgeinstitut INPS eingereicht werden, das ist auch über unser Patronat INCA CGIL möglich.
Die Schulführungskräfte hingegen können die Gesuche bis zum 28. Februar 2022 einreichen.