Lehrpersonen, welche ihren unbefristeten Arbeitsvertrag (Stammrolle) gekündigt haben, können um Wiederaufnahme in die Stammrolle ansuchen.
Die Ansuchen sind jährlich innerhalb 15. Jänner per E-Mail an folgende Adresse zu senden: Bildungsverwaltung@provinz.bz.it
Die Abteilung Bildungsverwaltung gewährt die Wiederaufnahme in den Dienst im Ausmaß von 10% der im entsprechenden Jahr im jeweiligen Stellenplan/in der jeweiligen Wettbewerbsklasse für die unbefristete Aufnahme zur Verfügung stehenden Stellen:
Sonderregelung. Ansuchen für Wettbewerbsklassen mit einer geringen Stellenanzahl werden dennoch dem Personalrat zur Begutachtung unterbreitet. Bei einem positiven Gutachten erhält die Lehrperson – sofern sie drei Jahre in Folge um Wiederaufnahme ansucht – die Wiederaufnahme.
Das Amt für Schulverwaltung holt in der Folge eine Stellungnahme jener Schulführungskraft ein, an deren Schule die Lehrperson vor ihrem Dienstaustritt gearbeitet hat. Im Anschluss wird eine Sitzung des
Personalrates einberufen, damit dieser sein Gutachten abgibt, wobei den Mitgliedern des Personalrates mit der Einladung zur Sitzung das Ansuchen der Lehrperson sowie die Stellungnahme der Schulführungskraft übermittelt wird.
Wird dem Ansuchen stattgegeben, so kann die betreffende Person kurz vor Beginn der Stellenwahlen für das folgende Schuljahr aus dem Stellenverzeichnis eine Stelle wählen, welche im ersten Schuljahr der Wiederaufnahme den provisorischen Dienstsitz darstellt. Die Zuweisung des Dienstsitzes im darauffolgenden Schuljahr und die Zuweisung des definitiven Dienstsitzes erfolgen im Zuge der Mobilitätsmaßnahmen (provisorische Zuweisungen und Versetzungen).
Beschluss der Landesregierung, Rundschreiben und Formular hier.