Die Deutsche Bildungsdirektion hat die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2024/2025 genehmigt und veröffentlicht.
Die Bewerberinnen und Bewerber können gegen die vorläufigen Landes- und Schulranglisten innerhalb von zehn Kalendertagen ab Aushang derselben an der Amtstafel, also bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.
Hier die vorläufigen Schulranglisten (Dekret Nr. 7753/2024), Mitteilung Nr. 438512/2024, Vordrucke für den Einspruch und Liste der Sachbearbeiter:innen.
Hier die vorläufigen Landesranglisten (Dekret Nr. 7752/2024), Mitteilung Nr. 438060/2024, Vordrucke für den Einspruch und Liste der Sachbearbeiter:innen.