Die Deutsche Bildungsdirektion hat das Rundschreiben (Nr. 27/2023) für die Gewährung des Bildungsurlaubs veröffentlicht.
Die Lehrpersonen müssen das Ansuchen direkt an die Bildungsverwaltung senden und die Schulführungskraft in Kenntnis setzen.
Die Anträge um Bildungsurlaub sind ausschließlich digital bis spätestens 12. September 2023 direkt an das Postfach bildungsverwaltung@provinz.bz.it oder mittels PEC an die PEC-Adresse bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it und in Cc an die Schulführungskraft zu senden.
Ansuchen können:
-Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag oder mit befristetem Arbeitsvertrag (Start spätestens mit dem 7. Tag nach Unterrichtsbeginn und Dauer bis mindestens zum 30. April)
-Lehrpersonen in Vollzeit oder in Teilzeit bzw. mit reduziertem Unterrichtstundenplan und einem Vertrag, der eine Besoldung von mindestens 9/18teln bzw. 11/22teln umfasst; im Falle von mehreren befristeten Arbeitsverträgen wird die Stundenanzahl addiert.
Es kann in der Grund-, Mittel- oder Oberschule jeweils für gewisse Ausbildungen das Gesuch um bezahlten Bildungsurlaub gestellt werden.
Rundschreiben mit weiteren wichtigen Infos, Kollektivvertrag, Gesuchsvorlage und Eingabeformular hier.