Neue Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit sind bis Freitag, den 22. März 2019 an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten. Mit dem Schuljahr 2019/2020 läuft der Dreijahreszeitraum für das Teilzeitverhältnis aus. Wer in diesem Jahr neu ansucht, erhält das Teilzeitverhältnis somit für ein Schuljahr, wer in den Schuljahren 2017/18 bzw. 2018/19 um Teilzeit angesucht hat, braucht kein neues Gesuch einzureichen. Änderungen des Teilzeitausmaßes können in begründeten Fällen gewährt werden. Siehe Dokumente.