Mit dem Rundschreiben Nr. 19 vom 12. März 2025 hat die deutsche Bildungsdirektion mitgeteilt, dass neue Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit bis Montag, den 31. März 2025 an die Schuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten sind.
Alle Gesuchsvordrücke sind hier zu finden.
A) Teilzeit
Wer neu um Teilzeit ansucht, erhält das Teilzeitverhältnis für das Schuljahr 2025/2026. Dieses wird anschließend ohne weiteres Gesuch für jeweils zwei Jahre verlängert.
Wer im Vorjahr ein Teilzeitarbeitsverhältnis abgeschlossen hat, braucht kein neues Gesuch einzureichen.
Ausnahme: Lehrpersonen, die im Juni 2024 bei der Aufnahme in den unbefristeten Dienst einen Reststundenauftrag gewählt haben, sind nur für ein Schuljahr in Teilzeit und müssen ein Gesuch um Teilzeit einreichen, wenn sie das Teilzeitverhältnis weiterhin behalten wollen.
B) Mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und besondere Teilzeit (=„Sabbatjahr“).
Wir erinnern daran, dass es nicht mehr möglich ist, das Ruhejahr als letztes Jahr vor der Pensionierung zu planen. S. die (noch gültige) Mitteilung vom 2. Mai 2022.
Weitere Infos im Rundschreiben Nr. 11 vom 7. März 2024 .