"Endlich haben mehr als 1,3 Millionen Bedienstete von Schulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und AFAM ihren erneuerten nationalen Kollektivvertrag".
So der nationale AGB CGIL und GBW FLC über die Unterzeichnung des nationalen Kollektivvertrags "Bildung und Forschung" 2019-2021 am 18. Januar 2024 im Aran. Sie fügen aber hinzu, dass "für die endgültige Unterzeichnung, ein sehr langer Prozess von Überprüfungen und Bestätigungen durch die Kontrollorgane notwendig war. Ein Zeitraum von sechs Monaten seit Unterzeichnung des Vertragsentwurfs wegen bürokratischer Hindernisse sei inakzeptabel.“
Aus der Sicht der Schule in Südtirol, die größtenteils dem Landesvertrag unterliegt, werden wir den neuen nationalen Vertrag genauer untersuchen; wir stellen jedoch von vornherein fest, dass einige wichtige Regelungen auch hier gelten werden, insbesondere die Artikel über die Beurlaubung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, über die Gleichstellung von Lebensgemeinschaften mit Ehepartnern, über die "Alias"-Identität für Angestellte in Geschlechtsumwandlung und die neue Formulierung über den Wartestand für Supplenzen in einer anderen Wettbewerbsklasse oder Dienststelle.
Die Grundgehaltstabellen des nationalen Vertrags wurden bereits in den Landeskollektivvertrag vom 22. Dezember 2023 übernommen.
Nun werden wir – so AGB CGIL und nationaler GBW FLC - unverzüglich die Kündigung des soeben unterzeichneten Kollektivvertrags übermitteln, um Verhandlungen über das Triennium 2022-2024 aufzunehmen, das bereits kurz vor dem Auslaufen steht. Unsere oberste Priorität wird es sein, die Gehälter im Verhältnis zur Inflation anzuheben, um die Kaufkraft der Gehälter vollständig zu schützen.