Einreichfrist für die Gesuche: 24. Februar 2022.
Zugelassen sind 45 Bewerber*innen der deutschsprachigen Grundschulen und 5 der ladinischen Grundschulen..
Die Lehrbefähigung wird nur in den deutschen und ladinischen Schulen Südtirols gelten.
Die Bewerber*innen müssen:
- erklären, deutscher oder ladinischer Muttersprache zu sein
- das 30. Lebensjahr erreicht haben
- über ein Maturadiplom verfügen
- eine allgemeine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren (= mindestens 3x180 Tage) aufweisen
- eine Unterrichtserfahrung (auch in Form von Shadowing) an der Grundschule von mindestens 80 Stunden nachweisen können. Dieses Erfordernis kann der Bewerber/die Bewerberin auch innerhalb von 4 Monaten nach Verfall der Anmeldefrist erwerben.
- dem Ansuchen ein Motivationsschreiben mit Lebenslauf beilegen
- innerhalb 16. August 2022 einen befristeten Arbeitsvertrag von Unterrichtsbeginn bis mindestens 30. April im Ausmaß von mindestens 30% der Unterrichtsstunden, die für das Vollzeitpersonal vorgesehen sind, erhalten haben und in diesem Zeitraum effektiv Unterricht leisten..
Der Ausbildungslehrgang sieht ein fakultatives Modul für Englisch vor, der jenen Bewerber*innen vorbehalten ist, welche im Gesuch darum angesucht und ein entsprechendes mündliches Auswahlverfahren (Niveau B2) erfolgreich bestanden haben.
Rundschreiben, Formular und Rechtsquellen hier.