Wettbewerbsklassen A 023 bis und A023 ter: Zulassungsvoraussetzungen und Modalitäten zum Erwerb der Lehrbefähigung

Wettbewerbsklassen A 023 bis und A023 ter: Zulassungsvoraussetzungen und Modalitäten zum Erwerb der Lehrbefähigung

Die Landesregierung hat den Beschluss nr. 8/2020 veröffentlicht, in dem die Zulassungsvoraussetzungen und die Modalitäten zum Erwerb der Lehrbefähigung in den Wettbewerbsklassen A 023 bis und A023 ter festgelegt wurden.

Die Landesdirektionen für die Grund-, Mittel- und Oberschulen errichten Lehrbefähigungskurse für Lehrpersonen zur Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an den Grund- Mittel- und Oberschulen des Landes. Am Ende des Kurses erhalten die Absolventinnen und Absolventen die spezifische Lehrbefähigung für die Wettbewerbsklasse A023 oder A023 ter.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind dieselben wie für die Aufnahme in die Ranglisten A023 bis und A023 ter. Das Auswahlverfahren besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung und einer Titelbewertung.

Das Ausbildungsjahr besteht aus vier Teilen:

• eine einjährige Arbeitspraxis als Sprachförderlehrkraft (mindestens Teilzeit 50%);

•eine vervollständigende Fortbildung zur Ausbildung als Sprachförderlehrkraft;

•eine Bewertung der Arbeit der Sprachförderlehrkraft durch die zuständige Schulführungskraft;

• eine mündliche Abschlussprüfung über die Rolle, Aufgaben der Sprachlehrer und über die Erfahrungen und Fähigkeiten, die während des Ausbildungsjahres erworben wurden.

Zum Beschluss der LR Nr. 8/2020  siehe hier.