Lehrpersonen mit unbefristetem und mit befristetem Arbeitsvertrag können jährlich um einen bezahlten Bildungsurlaub ansuchen. Die Termine und die Ansuchen werden mittels Rundschreiben vom Schulamt mitgeteilt. Für den Bildungsurlaub steht jährlich ein Stundenkontingent zur Verfügung.
Die Kontingente und die Details werden in dezentralen Landeskollektivverträgen festgelegt.
Anrecht haben Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag und Lehrpersonen mit befristetem Vertrag von 14. September bis mindestens 30. April. Der Bildungsurlaub steht im Verhältnis zum individuellen Arbeitsvertrag zu (mindestens 9/18 bzw. 11/22).
Es wird eine Rangliste der AntragstellerInnen der Grundschule bzw. der Mittel- und Oberschule errichtet.
Für weitere Details siehe dezentralen Landeskollektivvertrag vom 8.8.2021.