Die Wahlen für die einheitliche Gewerkschaftsvertretung - EGV- in den einzelnen Schulen finden am 29. und 30 November 2016 statt. Die Gewerkschaften erstellen innerhalb 15. November die Kandidatenliste. Die EGV garantieren auf Schulebene die Ausübung der Gewerkschaftsrechte auf Information, Mitwirkung und Verhandlung. Die Bereiche der Vorinformation betreffen z.B. die Vorschläge zur Bildung der Klassen und der Festlegung des Stellenplans der Schule oder die Verplanung der Geldmittel für Zusatztätigkeiten. Ein wichtiger Teil der Verhandlungen zur Erstellung eines integrierenden Kollektivvertrages auf Schulebene betrifft die Kriterien zur Verteilung der Leistungsprämie. Zum Bereich der nachträglichen Information z.B. gehört die Überprüfung der entsprechenden Vergütungen des Personals.
Die Wahl der EGV ist ein wichtiger Termin für die Schule.