Im März 2022 werden die Rückerstattungen für technische Ausrüstung („IT-Bonus“) ausbezahlt.
Die restriktive Auslegung des Beschlusses schließt trotz unserer Einwände die Zahlung in folgenden Situationen aus:
- Gemischte Bargeld-und Bancomatzahlung (nur letztere wird zurückerstattet)
- Ratenzahlung (nur bereits getätigte Zahlungen werden berücksichtigt)
- Lehrpersonen, die bei Tätigung des Kaufs bereits in Pension sind.
Weil damit nicht das gesamte Budget von 6 Millionen Euro ausgeschöpft wird, fordern wir eine Überarbeitung der abgelehnten Fälle und endlich Verhandlungen zur strukturellen Auszahlung („carta docente“ wie im übrigen Staatsgebiet)!