Das rechtliche Plansoll für das Schuljahr 2018/2019 wurde mit dem Dekret Nr. 25385/2017 des Schulamtsleiters veröffentlicht. Beiliegendes Verzeichnis enthält die Anzahl der Planstellen, die Anzahl der Stelleninhaber und der Stellinhaberinnen, die Anzahl der freien Stellen sowie die Anzahl der Stellenverlierer bzw. der Stellenverliererinnen. Bis spätestens 14. Dezember 2017 veröffentlichen die Schulen die definitive interne Rangliste und bestimmen anhand des rechtlichen Plansolls eventuelle Stellenverlierer bzw. Stellenverliererinnen. Diese können bis spätestens 21. Dezember 2017 ein Gesuch um Versetzung stellen. Wenn kein Gesuch gestellt wird, so erfolgt eine Versetzung von Amts wegen.