Plenarsitzungen: Wird der Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ gestrichen?!

Plenarsitzungen: Wird der Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ gestrichen?!

Von verschiedenen Schulen wird uns berichtet, dass in den Plenarsitzungen der Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ gestrichen und mitunter durch den Punkt „Mitteilungen der Schulführungskraft“ ersetzt wurde. Da dies zeitgleich an verschiedenen Schulen geschieht, halten wir es für angebracht, näher darauf einzugehen.

Im Allgemeinen wird davon abgeraten Beschlüsse zu fassen, die nicht im Voraus über die Tagesordnung angekündigt wurden. Das Plenum ist aber das höchste demokratische Gremium innerhalb einer Schule, in dem die Lehrfreiheit kollektiv ausgeübt wird. Es kann gewiss nicht auf eine Sitzung für „Top-down“-Mitteilungen reduziert werden (dafür genügen Rundschreiben!) und auch nicht zu einem bloßen Ort der Beschlussfassung oder der Absegnung von Vorschlägen der Schulführungskraft werden.

Kurzum: Das Plenum ist auch ein Ort für Initiative und Debatte.

Genau diesem Zweck dient der Tagesordnungspunkt „Allfälliges“, wie es auch von umsichtigen Juristen befürwortet wird: Er ermöglicht es den Lehrpersonen, Vorschläge und Anmerkungen einzubringen, rechtzeitig auf didaktisch relevante Fragen hinzuweisen und Themen für künftige Tagesordnungen vorzubereiten. Seine Abschaffung ergibt keinen Sinn, wenn einem das ordnungsgemäße Funktionieren der Schule am Herzen liegt.

Wir erinnern außerdem daran, dass das Plenum zu einer bestimmten Tagesordnung auch von einem Drittel ihrer Mitglieder einberufen werden kann und dass das Landesgesetz in besonderen Fällen sogar die Ergänzung der Tagesordnung „in der Sitzung selbst“ erlaubt.