In einem gemeinsamen Schreiben teilen die vier Schulgewerkschaften mit, dass die Bestimmungen, welche das Recht auf Urlaub regeln, in keinster Weise aufgrund des Notstandes Covid-19 verändert wurden. Weder der Staat noch das Land haben Maßnahmen ergriffen, welche Einschränkungen vorsehen. Der Urlaub wird weiterhin in Zeiten beansprucht, in denen keine Unterrichtstätigkeit stattfindet. Zum Schreiben geht's hier.