Die Verwendung der Essensgutscheine wurde mit dem Bereichskollektivvertrag vom 16.12.2024 geregelt, der im Artikel 6 einige Neuerungen und Änderungen enthält.
- Neu ist dabei, dass er über den gesamten Tag, an dem er zusteht, verwendet werden kann, die eingeschränkte Nutzung nur von 11-15h ist NICHT mehr gültig.
- Er steht auch am Freitag zu, wenn am Vormittag mindestens 240 Minuten Unterricht geleistet worden sind.
Wir kritisieren allerdings, dass der Vertrag die Belange der Lehrpersonen der staatlichen Schule nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat, was bei folgenden beiden Punkten ersichtlich wird:
- Die Mittagspausen an den Schulen sind zu unterschiedlichen Zeiten (teilweise sogar innerhalb derselben Schule). Warum soll die Führungskraft (SFK) bestimmen, wann jeweils der Vormittag endet und der Nachmittag beginnt bzw. LP ausschließen.
- Einige Lehrpersonen haben am Vormittag, am Nachmittag und am Abend Unterricht, ihnen sollten zwei Essengutscheine zustehen.
Als FLC GBW CGIL AGB fordern wir daher, die Regelung zu den Essensgutscheinen in Zukunft im Interesse der Lehrer:innen der staatlichen Schule getrennt verhandeln zu können.