Am 07.Oktober 2020 hat die Bildungsverwaltung neue Regelungen veröffentlicht, was die Abwesenheiten des Lehrpersonals vom Dienst im Zusammenhang mit COVID 19 betrifft. Genauer geregelt werden hierbei:
- die Situation der Lehrpersonen in Quarantäne
- die Vorgangsweise bei der Abklärung von Risikopatienten
- Schwangerschaft und COVID 19
- Fernunterricht bzw. Smartworking oder Sonderurlaub für Eltern mit Kindern in Quarantäne.
Hier die gesamtstaatlichen Regelungen, die Mitteilung der Bildungsverwaltung, die Gesuchsvorlagen und eine Gesamtsübersicht über die derzeitige Regelungen bei Abwesenheiten.