Mit zweijähriger Verspätung wichtige Einigung für die Lehrpersonen erzielt

Mit zweijähriger Verspätung wichtige Einigung für die Lehrpersonen erzielt

Presseaussendung von Donnerstag, 17. Oktober 2024
 

„Wir haben mit zweijähriger Verspätung die Frage der Elternzeit und des gerichtlich erstrittenen Rechts auf Zweisprachigkeitszulage endlich geregelt. Wir warten nun auf die Verhandlungen zur finanziellen Behandlung, die am Dienstag wieder aufgenommen werden. Wir wollen die verlorene Kaufkraft zurückgewinnen“. So der Sekretär der Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft (GBW/FLC) im AGB/CGIL, Stefano Barbacetto, über den Vertrag, den die Schulgewerkschaften, darunter auch die GBW/FLC, nach langen und komplizierten Verhandlungen mit der Landesagentur für Vertragsverhandlungen heute unterzeichnet haben.
„Vorgesehen ist eine Anpassung an die staatliche Regelung, die einige Verbesserungen mit sich bringt“, so Barbacetto.  Dabei wird der erste Monat der Elternzeit zu 100% und der zweite zu 80% vergütet, alle weiteren zu 30%. „Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, Elternzeit auch stundenweise in Anspruch zu nehmen“, fährt er fort.
Der Kollektivvertrag sieht auch eine neue Regelung der Zweisprachigkeitszulage vor: Auch die bisher ausgeschlossenen Kolleg:innen mit Zweisprachigkeitsnachweis B1 (ex C), A2 (ex D) und die Lehrpersonen mit akademischem Titel mit Nachweis B2 (ex B) haben nun Anrecht auf die Zulage.