Ladinische Schule: lehrbefähigender Ausbildungslehrgang 2023/25

Ladinische Schule: lehrbefähigender Ausbildungslehrgang 2023/25

Die ladinische Bildungsdirektion teilt mit, dass ein neuer lehrbefähigender Ausbildunglehrgang mit  Dauer September 2023 – Mai 2025 für die ladinische Schule stattfinden wird.

RundschreibenDekret, Gesuchsformulare und Vademecum können hier heruntergeladen werden.

Die Gesuche um Zulassung sind bis Mittwoch, 21.12.2022 bei der deutschen Bildungsdirektion einzureichen, entweder

• mittels zertifizierter E-Mail an: bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it oder
• mittels ordentlicher E-Mail an lehrbefaehigung@provinz.bz.it oder
• mittels Einschreibebriefes mit Rückantwort bei der Deutschen Bildungsdirektion, Amba- Alagi-Str. 10, 39100 Bozen.
(Falls die elektronische Form mittels E-Mail gewählt wird, muss das Gesuch händisch unterschrieben werden, als PDF verschickt und zusammen mit der Kopie des Personalausweis übermittelt werden).

Die Lehrbefähigung kann für folgende Wettbewerbsklassen erworben werden:

a) Ausbildungslehrgang für die Wettbewerbsklassen der Bereiche Sprachen, Geschichte, Philosophie und katholische Religion an ladinischen Mittel- und Oberschulen

FB4a
A085 - Deutsch, Geschichte und Geografie in den deutschen Mittelschulen und jenen der ladinischen Ortschaften
A080 - Literarische Fächer an den deutschsprachigen Oberschulen und in deutscher Sprache in den ladinischen Oberschulen

FB5
AB24 -Englisch Oberschule / Lingue e culture straniere negli istituti di istruzione secondaria di II grado (INGLESE)
AB25 - Englisch Mittelschule / Lingua inglese e seconda lingua comunitaria nella scuola secondaria di primo grado (INGLESE

FB4e Religion
M004 - Katholischer Religionsunterricht – Mittelschule / Insegnamento della religione cattolica nella scuola secondaria di I grado

S004 - Katholischer Religionsunterricht – Oberschule / Insegnamento della religione cattolica nella scuola secondaria di II grado

A019 - Philosophie und Geschichte / Filosofia e Storia

AA24 – Französisch Oberschule / Lingue e culture straniere negli istituti di istruzione secondaria di II grado (FRANCESE) 

AC24 – Spanisch Oberschule / Lingue e culture straniere negli istituti di istruzione secondaria di II grado (SPAGNOLO)

AE24 – Russisch Oberschule / Lingue e culture straniere negli istituti di istruzione secondaria di II grado (RUSSO)

  • führt zum Erwerb von 24 ECTS, die auf staatlicher Ebene vorgesehen sind (workload 600 STd)
  • insgesamt 1200 Std workload

 

B) Ausbildungslehrgang für den Fachbereich FB4, die Wettbewerbsklasse A011 und das Fach Italienisch/Italiano an der Berufsschule

A012 - Literarische Fächer / Discipline letterarie negli istituti di istruzione secondaria di II grado
A022 - Italienisch, Geschichte und Bürgerkunde, Geografie – Mittelschule / Italiano, storia, geografia nella scuola secondaria di primo grado

A011 - Literarische Fächer und Latein / Discipline letterarie e latino

        - Italiano (Berufsschule/ scuola professionale)

Zugangsvoraussetzung: 24 CFU (Kreditpunkte)
Ausgenommen 
davon sind: Bewerber für das Fach Italienisch an den Schulen der Berufsbildung
850  Stunden workload

und

C) Ausbildungslehrgang für die Berufsschule 

  •       Italienisch/Italiano ( esecuzione come al punto b)
  •       Englisch / Inglese

 

  • Erwerb von 24 ECTS (workload 230 Std)
  • Insgesamt 850 Std workload
  • Teilnahme für zugelassene LP der Schulen der Berufsbildung ist verpflichtend

 

Zulassung zum Ausbildungslehrgang

1. Phase

Überprüfung der Zulassungstitel für die beantragte Wettbewerbsklasse /den vertikalen Fachbereich/ das Unterrichtsfach, für welche für den Ausbildungslehrgang angesucht wird:
(
falls für mehrere Wettbewerbsklassen angesucht wird: Priorisierung angeben)

Studientitel im Ausland: falls die Anerkennung nicht in Anwendung des Notenwechsels zwischen Österreich und Italien erfolgt ist, kann man die Kopie des Ansuchens um Gleichstellung  des Studientitels beim zuständigen Ministerium einreichen: dann ist es möglich mit Vorbehalt zum Überprüfungsverfahren zugelassen zu werden.

Frist für Auflösung (Einreichen der Gleichstellung) 23.5.2023

  • Termin für den Besitz der Zulassungstitel laut geltender Bestimmungen: 21.12.2022

 

  • Außerdem:

         a) Nachweis über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache gemäß Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752, ergänzt mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. Mai 2010, Nr. 86

         b) Bescheinigung über die Kenntnis der ladinischen Sprache gemäß Artikel 12 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 10. Februar 1083, Nr. 89, ergänzt durch Art. 7 des Gesetzesvertretenden Dekretes vom 24. Juli 1996, Nr. 434. 

 

2. Phase

Betrifft nur BewerberInnen der Mittel- und Oberschulen, die nicht in Besitz der 24 Kreditpunkte sind.

3. Phase

Falls alle Voraussetzungen vorhanden sind:
Abschluss eines befristeten und durchgängigen Arbeitsvertrag bis mindestens 30. April,
 (auf Grund der eigenen Position in der Rangliste oder durch Direktvergabe) - Mindestens 6 Wochenstunden - In einer der beantragten Wettbewerbsklassen

Am Ausbildungslehrgang können nur jene BewerberInnen teilnehmen, die alle Phasen erfolgreich durchlaufen haben.