Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die Ansuchen um ganzjährige Abwesenheiten und ganzjährige stundenweise Freistellungen von Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag für das Schuljahr 2025/2026 innerhalb 14. Mai 2025 zu stellen sind.
Dies betrifft:
• Ruhejahr (Sabbatjahr) bei besonderer Teilzeit (Zweijahreszeitraum) und bei mehrjähriger Gliederung der Arbeitszeit (Fünfjahreszeitraum)
• Wartestand wegen politischen Mandats, sofern Mandat bereits erhalten
• Freistellung vom Dienst für die Ausübung des örtlichen politischen Mandats, sofern Mandat bereits erhalten
• Freistellung für die Betreuung von Angehörigen mit schwerer Beeinträchtigung gemäß Gesetz vom 05.02.1992, Nr. 104 (nur bei Beanspruchung in Stunden), sofern notwendige Dokumentation bereits vorliegt
• Freistellung für die Lehrperson mit schwerer Beeinträchtigung gemäß Gesetz vom 05.02.1992, Nr. 104 (nur bei Beanspruchung in Stunden), sofern notwendige Dokumentation bereits vorliegt.